a) an eine Verpflichtung erinnern:
jmdn. öffentlich, schriftlich mahnen; jmdn. wegen einer Schuld mahnen.
Syn.: appellieren an.
b) nachdrücklich zu einem bestimmten, geboten erscheinenden Verhalten oder Tun auffordern:
jmdn. zur Ruhe, zur Eile mahnen; <auch itr.> ich möchte zur Vorsicht, zum Aufbruch mahnen.
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mah|nen 〈V. tr. u. V. intr.; hat〉 (jmdn.) \mahnen
1. nachdrücklich auffordern, etwas zu tun
2. an eine eingegangene Verpflichtung erinnern
3. 〈geh.〉 = gemahnen
● „Beeil dich!“, mahnte sie; jmdn. \mahnen, etwas nicht zu vergessen; die Uhr mahnt uns zu gehen; lass dich nicht immer \mahnen!; ich muss ihn immer zwei-, dreimal \mahnen; jmdn. an eine Pflicht, an eine Schuld, ein Versprechen \mahnen; jmdn. schriftlich \mahnen schriftlich an eine Zahlungsverpflichtung erinnern; jmdn. wegen seiner Schuld \mahnen auffordern, seine Schuld (endlich) zu zahlen; ein \mahnender Blick, \mahnendes Wort; \mahnend den Finger heben; etwas \mahnend sagen leicht drängend [<ahd. manon, manen, monen „erinnern, ermahnen, auffordern“; zu idg. *men- „denken, geistig erregt sein“; verwandt mit Minne, munter]
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1. nachdrücklich zu einem bestimmten, geboten erscheinenden Verhalten od. Tun auffordern, drängen:
jmdn. zur Eile, zur Vorsicht, zum Aufbruch m.;
jmdn. eindringlich, nachdrücklich, wiederholt m.
2.
a) nachdrücklich an etw., bes. eine eingegangene Verpflichtung u. Ä., erinnern:
jmdn. an sein Versprechen, an eine Schuld m.;
einen Schuldner schriftlich m. (ihn schriftlich zur Zahlung auffordern);
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Mahnen,
Jägersprache: Lock-, Warn- oder Brunftlaut des weiblichen Rotwildes.
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mah|nen <sw. V.; hat [mhd. manen, ahd. manōn, urspr. = überlegen, denken; vorhaben]: 1. nachdrücklich zu einem bestimmten, geboten erscheinenden Verhalten od. Tun auffordern, drängen: jmdn. zur Eile, zur Vorsicht m.; jmdn. eindringlich, nachdrücklich m.; „Bleiben Sie ernst“, mahnte Solnemann väterlich (Sebastian, Krankenhaus 38); jmdn. mahnend, mit einem mahnenden (ermahnenden) Blick ansehen; der Portier ... mahnte zum Aufbruch (Th. Mann, Tod 34); Ü die immer zu Ausdauer und Beständigkeit mahnenden felsigen Riesen (Maegerlein, Triumph 143). 2. a) nachdrücklich an etw., bes. eine eingegangene Verpflichtung u. Ä., erinnern: jmdn. an sein Versprechen m.; er hat uns wegen der versprochenen Sachen gemahnt; einen Schuldner schriftlich m. (ihn schriftlich zur Zahlung auffordern); Ü Die Glocke mahnte ihn (brachte ihm zum Bewusstsein), wie weit schon die Nacht vorgeschritten (Th. Mann, Tod u. a. Erzählungen 191); b) (geh.) ↑gemahnen (b): Jede dieser Galerien ist vergittert, sodass ihre Fassade an einen riesigen ... Käfig mahnt (Ziegler, Labyrinth 123). 3. (Jägerspr.) (von weiblichem Rotwild) einen kurzen, näselnden Lock- bzw. Warnlaut ausstoßen.
Universal-Lexikon. 2012.