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nachtragen
nach|tra|gen ['na:xtra:gn̩], trägt nach, trug nach, nachgetragen:
1. <tr.; hat jmdm. tragend nachbringen; hinter jmdm. hertragen:
sie hat ihm seinen Schirm, den er vergessen hatte, nachgetragen.
2. <itr.; hat jmdn. längere Zeit seine Verärgerung (über etwas von ihm Gesagtes, Getanes) spüren lassen; nicht verzeihen können:
sie trug ihm seine herabsetzenden Äußerungen noch lange nach.
Syn.: ankreiden (ugs.), anlasten, krummnehmen (ugs.), übel nehmen, verübeln.
3. <tr.; hat nachträglich ergänzend hinzufügen:
Zahlen, Daten nachtragen; ich muss in dem Aufsatz noch etwas nachtragen.
Syn.: einarbeiten, einbauen, einfügen, ergänzen, integrieren.

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nach||tra|gen 〈V. tr. 260; hat
1. etwas \nachtragen
1.1 hinterhertragen
1.2 ergänzen, hinzufügen, vervollständigen, nachträglich einfügen (Text)
2. 〈fig.〉 jmdm. etwas \nachtragen nicht verzeihen, lange verübeln
● er trägt einem nichts nach 〈fig.〉 er vergisst Böses schnell, nimmt nichts übel; ich habe in dem Artikel noch einige Beispiele nachgetragen; ich muss in der Rechnung noch einen Posten \nachtragen; ich musste ihm seinen Schirm wieder einmal \nachtragen (er lässt ihn oft stehen)

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nach|tra|gen <st. V.; hat:
1. hinter jmdm. hertragen; jmdm. tragend nachbringen:
jmdm. den Koffer n.
2.
a) nachträglich schriftlich ergänzen, ein-, hinzufügen (1):
Daten n.;
b) nachträglich sagen, bemerken, hinzufügen (2):
nachzutragen wäre noch, dass …
3. jmdn. längere Zeit seine Verärgerung über eine von ihm erfahrene Beleidigung o. Ä. spüren lassen; nicht verzeihen können:
jmdm. eine Äußerung n.;
sie trägt nichts nach (ist nicht nachtragend).

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nach|tra|gen <st. V.; hat: 1. hinter jmdm. hertragen; jmdm. tragend nachbringen: jmdm. den Koffer n.; er ist so vergesslich, dass man ihm alles n. (nachträglich bringen) muss. 2. a) nachträglich schriftlich ergänzen, ein-, ↑hinzufügen (1): Zahlen, Daten n.; in einem/einen Aufsatz noch einiges n.; b) nachträglich sagen, bemerken, ↑hinzufügen (2): lassen Sie mich Folgendes n.; nachzutragen wäre noch, dass ... 3. jmdn. längere Zeit seine Verärgerung über eine von ihm erfahrene Beleidigung o. Ä. spüren lassen; nicht verzeihen können: jmdm. eine Äußerung n.; dass man nie einem reuigen Sünder seine Vergangenheit n. durfte (Thieß, Reich 482); sie trägt nichts nach (ist nicht nachtragend).

Universal-Lexikon. 2012.