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Redaktion
Re|dak|ti|on [redak'ts̮i̯o:n], die; -, -en:
1. <ohne Plural> Tätigkeit des Redakteurs, der Redakteurin; das Redigieren:
bis Mitternacht waren sie mit der Redaktion der Zeitung beschäftigt.
Zus.: Endredaktion, Schlussredaktion.
2. Gesamtheit der Redakteure und Redakteurinnen einer Zeitung, eines Verlages o. Ä.:
die Redaktion versammelte sich zu einer Besprechung.
Zus.: Zeitungsredaktion.
3.
a) Abteilung bei einer Zeitung, einem Verlag o. Ä., in der Redakteure, Redakteurinnen arbeiten:
eine Redaktion leiten.
b) Raum oder Räume, in denen die Redakteure arbeiten:
sämtliche Mitarbeiter des Verlages versammelten sich in der Redaktion.

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Re|dak|ti|on 〈f. 20
1. inhaltl. u. stilistische Gestaltung von Zeitungen, Zeitschriften, Büchern od. Rundfunk- u. Fernsehsendungen bis zur Veröffentlichungsreife
2. Gesamtheit der hierbei mitwirkenden Arbeitskräfte
3. die Arbeitsräume der Redaktion (2)
[<frz. rédaction „Abfassung, Ausarbeitung, Redaktion“]

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Re|dak|ti|on , die; -, -en [frz. rédaction, zu lat. redactum, 2. Part. von: redigere, redigieren]:
1. <o. Pl.> Tätigkeit eines Redakteurs; das Redigieren, Herausgeben von Texten:
die R. der verschiedenen Beiträge besorgen;
bis spät in die Nacht war sie mit der R. der nächsten Zeitschriftennummer beschäftigt.
2.
a) Gesamtheit der Redakteure (einer Zeitung, Rundfunkanstalt o. Ä.):
die R. zu einer Besprechung zusammenrufen;
ein Mitglied der R.;
b) Raum od. Räume für die Arbeit der Redakteure:
es ist niemand mehr in der R.;
c) Abteilung, Geschäftsstelle, Büro bei einer Zeitung, einem Verlag, einer Rundfunkanstalt o. Ä., in dem Redakteure arbeiten:
die politische R. einer Zeitschrift leiten.
3. (Fachspr.) Veröffentlichung, [bestimmte] Ausgabe eines Textes.

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Redaktion
 
[französisch, zu lateinisch redigere, redactum, vergleiche redigieren] die, -/-en,  
 1) Philologie: Begriff der altphilologischen und mediävistischen Textkritik für unterschiedliche handschriftlich überlieferte Textfassungen.
 
 2) Publizistik: die Gesamtheit der angestellten journalistischen Mitarbeiter einer Zeitung, Zeitschrift, einer Hörfunk- oder Fernsehhauptabteilung (auch eines Verlages), die die vom jeweiligen Medium verbreiteten Aussagen beschafft, auswählt, gestaltet und die Ereignisse im Rahmen gegebener (zum Teil verlegerischer) Richtlinien kommentiert. Die Gesamtredaktion, in der Regel mit einem Chefredakteur an der Spitze, ist meist in mehrere Ressorts (oft selbst als Redaktion bezeichnet) gegliedert. Zur Sicherung der inneren Pressefreiheit versuchen die Redaktionen, durch Redaktionsstatute die Stellung der Redaktion innerhalb der Medienorganisationen festzulegen. - Als Redaktionen werden ferner sowohl die Tätigkeit eines Redakteurs (das Redigieren) als auch die Gesamtheit der Arbeitsräume der Redaktion bezeichnet.

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Re|dak|ti|on, die; -, -en [frz. rédaction, zu lat. redactum, 2. Part. von: redigere, ↑redigieren]: 1. <o. Pl.> Tätigkeit eines Redakteurs; das Redigieren, Herausgeben von Texten: die R. der verschiedenen Beiträge besorgen; bis spät in die Nacht war sie mit der R. der nächsten Zeitschriftennummer beschäftigt. 2. a) Gesamtheit der Redakteure (einer Zeitung, Rundfunkanstalt o. Ä.): die R. zu einer Besprechung zusammenrufen; ein Mitglied der R.; b) Raum od. Räume für die Arbeit der Redakteure: die R. ist zu eng geworden; es ist niemand mehr in der R.; c) Abteilung, Geschäftsstelle, Büro bei einer Zeitung, einem Verlag, einer Rundfunkanstalt o. Ä., in dem Redakteure arbeiten: die politische R. einer Zeitschrift leiten; in dieser R. arbeiten fünfzehn Redakteurinnen und Redakteure. 3. (Fachspr.) Veröffentlichung, [bestimmte] Ausgabe eines Textes: Als Textproben sind die Abschnitte Aa-Ac aus den drei ältesten -en ... abgedruckt (Germanistik 2, 1968, 266 [Zeitschrift]).

Universal-Lexikon. 2012.