gegen das Gesetz verstoßend und unter Strafe gestellt:
eine strafbare Handlung; unterlassene Hilfeleistung ist strafbar.
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straf|bar 〈Adj.〉 gesetzlich mit Strafe bedroht (Handlung) ● sich \strafbar machen etwas tun, wofür man gesetzlich bestraft werden kann
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straf|bar <Adj.> [spätmhd. strafbar]:
gegen das Gesetz verstoßend u. unter Strafe gestellt:
-e Handlungen;
diese Vorgehensweise ist nicht s.;
sich s. machen (eine strafbare Handlung begehen).
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straf|bar <Adj.> [spätmhd. strafbar]: a) gegen das Gesetz verstoßend u. unter Strafe gestellt: -e Handlungen; Gegenstände, die zum Begehen einer -en Tat bestimmt sind (NZZ 30. 8. 86, 26); Dass solcher Tauschhandel in dieser Mangelzeit Schwarzhandel genannt und von den Behörden als -es Delikt verboten war (Kühn, Zeit 400); Wir sind im eigenen Betrieb eingebrochen, ist das s.? (v. d. Grün, Glatteis 71); sich s. machen (eine strafbare Handlung begehen); ∙ b) Strafe verdienend, strafwürdig: ich wäre höchst s., wenn ich Ihnen das geringste artige Wörtchen, die geringste galante Tändelei vorsagte (Lessing, Die alte Jungfer II, 3); Ich fühle, dass ich s. bin (Schiller, Don Carlos I, 6).
Universal-Lexikon. 2012.