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Telefonkarte
Te|le|fon|kar|te [tele'fo:nkartə], die; -, -n:
kleine Karte, auf der eine bestimmte Anzahl von Gebühreneinheiten gespeichert ist und die anstelle von Münzen zum Telefonieren in öffentlichen Telefonzellen verwendet wird:
eine leere Telefonkarte; Telefonkarten sammeln.
Syn.: Taxcard (schweiz.), Telefonwertkarte (österr.).

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Te|le|fon|kar|te 〈f. 19Karte in der Größe einer Scheckkarte, auf der je nach Kaufpreis Gebühreneinheiten gespeichert sind, die beim Telefonieren mit einem Kartentelefon abgebucht werden; Sy 〈schweiz.〉 Taxcard, 〈österr.〉 Telefonwertkarte, Wertkarte

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Te|le|fon|kar|te , die:
kleine Karte, auf der ein bestimmtes Guthaben gespeichert ist und die anstelle von Münzen zum Telefonieren in öffentlichen Telefonzellen verwendet wird.

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Telefonkarte,
 
mit einem Mikrochip versehene Kunststoffkarte (Smartcard) zum bargeldlosen Telefonieren, z. B. in Kartentelefonen. Beim Telefonieren werden die Entgelte durch den Chip mit dem beim Kauf der Telefonkarte erworbenen Guthaben verrechnet. Telefonkarten können Einwegkarten oder wiederaufladbar sein. Sie werden international auch als Telephone Card, Telecard, Taxcard, Telefonwertkarte, Callingcard oder Prepaidcard bezeichnet.
 
Geschichte:
 
Die erste Telefonkarte kam 1976 in Italien auf den Markt. In Deutschland wurden ab 1983 von der damaligen Deutschen Bundespost verschiedene Systeme getestet (in der DDR gab es keine Kartentelefone), wobei sich die Telefonkarte mit Chip durchsetzte. Telefonkarten werden vielseitig als Werbeträger genutzt und finden auch als Sammelobjekt lebhaftes Interesse.

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Te|le|fon|kar|te, die: kleine Karte, auf der eine bestimmte Anzahl von Gebühreneinheiten gespeichert ist, und die anstelle von Münzen zum Telefonieren in öffentlichen Telefonzellen verwendet wird: eine leere T.; -n sammeln.

Universal-Lexikon. 2012.