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winken
win|ken ['vɪŋkn̩], winkte, gewinkt/(ugs.:) gewunken <itr.; hat:
1. eine Hand oder einen Gegenstand hoch erhoben hin und her bewegen, um jmdn. zu grüßen, jmdm. ein Zeichen zu geben o. Ä.:
du kannst der Oma winken, wenn du an ihrem Haus vorbeigehst; die Kinder standen auf dem Bahnsteig und winkten, als die Mutter abreiste; der Gast winkte dem Kellner, weil er zahlen wollte.
Zus.: herbeiwinken.
2. für jmdn. in Aussicht stehen:
dem Finder winkte eine hohe Belohnung; es winken bis zu 30% Ermäßigung.
Syn.: bevorstehen, zu erwarten sein.

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wịn|ken 〈V.; hat gewinkt; (umg. a.) gewunken〉
I 〈V. intr.〉
1. mit der Hand, mit einem Tuch o. Ä. ein Zeichen geben
2. durch Signalflaggen Nachrichten übermitteln
3. die Hand od. ein Tuch als Abschiedsgruß od. Zeichen des Erkennens schwenken
● wir standen noch lange auf dem Bahnsteig, am Fenster und winkten ● ihm winkt eine Belohnung, eine Tracht Prügel 〈fig.〉 er wird eine B., eine T. P. bekommen; ihm winkt das Glück 〈fig.〉 Glück steht ihm bevor; dem Kellner \winken ● jmdm. mit den Augen \winken ein Zeichen geben; mit Fähnchen \winken; mit dem Taschentuch \winken; er winkte mir mit der zusammengefalteten Zeitung
II 〈V. tr.〉 durch ein Zeichen herbeirufen ● jmdn. zu sich \winken
[<mhd. winken <ahd. winchan „sich seitwärtsbewegen, schwanken“ <idg. *ueng- „sich biegen, schwankende Bewegungen machen, gebogen sein“; → wanken]

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wịn|ken <sw. V.; hat; 2. Part. gewinkt, auch, bes. ugs.: gewunken> [mhd., ahd. winken = schwanken, winken, eigtl. = sich biegen, schwankende Bewegungen machen]:
1.
a) durch Bewegungen bes. mit der Hand od. einem darin gehaltenen Gegenstand ein Zeichen geben:
freundlich, mit der Hand, einem Taschentuch, zum Abschied w.;
sie winkte schon von Weitem zur Begrüßung;
Kinder standen am Straßenrand und winkten mit Fähnchen;
sie winkte nur leicht [mit dem Kopf, mit den Augen], und sofort verließen sie den Raum;
b) jmdn. durch eine Handbewegung auffordern heranzukommen:
dem Kellner w.;
sie winkte einem Taxi;
c) durch eine od. mehrere Bewegungen mit der Hand od. einem darin gehaltenen Gegenstand veranlassen, sich irgendwohin zu bewegen:
jmdn. zu sich w.;
der Polizist winkte den Wagen zur Seite;
d) etw. durch eine od. mehrere Bewegungen mit der Hand od. einem darin gehaltenen Gegenstand bedeuten, anzeigen:
jmdm. w., sich still zu verhalten, zu schweigen;
der Linienrichter winkte Abseits.
2. für jmdn. in Aussicht stehen, jmdm. geboten werden:
dem Sieger winkt ein wertvoller Preis.

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Winken,
 
Winkern, von der Seeschifffahrt, besonders den Kriegsmarinen, ausgebildetes Signalverfahren. Hierbei bringt der Signalgast die Winkflaggen (Winkerflaggen) an beiden ausgestreckten Armen in bestimmte Stellungen, die gemäß dem Winkeralphabet je einen Buchstaben der zu übermittelnden Aussage bedeuten. Durch die Entwicklung der Funktechnik hat das Winken stark an Bedeutung verloren.

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wịn|ken <sw. V.; hat; 2. Part. standardspr. nicht korrekt: gewunken> [mhd., ahd. winken = schwanken, winken, eigtl. = sich biegen, schwankende Bewegungen machen]: 1. a) durch Bewegungen bes. mit der Hand od. einem darin gehaltenen Gegenstand ein Zeichen geben: freundlich, mit der Hand, einem Taschentuch, zum Abschied w.; sie winkte schon von weitem zur Begrüßung; die Kinder standen am Straßenrand und winkten mit Fähnchen; sie winkten den vorbeiziehenden Sportlern; sie winkte nur leicht [mit dem Kopf, mit den Augen], und sofort verließen sie den Raum; weil es einfach zum Gesicht gehört, möglichst viele Freunde um sich zu haben, die auf Wiedersehen winken (Eppendorfer, Ledermann 165); b) jmdn. durch eine Handbewegung auffordern heranzukommen: dem Kellner w.; sie winkte einem Taxi; c) durch eine od. mehrere Bewegungen mit der Hand od. einem darin gehaltenen Gegenstand veranlassen, sich irgendwohin zu bewegen: jmdn. zu sich w.; der Polizist winkte den Wagen zur Seite; d) etw. durch eine od. mehrere Bewegungen mit der Hand od. einem darin gehaltenen Gegenstand bedeuten, anzeigen: jmdm. w., sich still zu verhalten, zu schweigen; Ohnehin gewohnt, dass sein Machtwort befolgt wurde, hatte der Selbstherrscher ... mit unwilliger Hand Entlassung gewinkt (Giordano, Die Bertinis 273); der Linienrichter winkte Abseits. 2. für jmdn. in Aussicht stehen, jmdm. geboten werden: dem Sieger winkt ein wertvoller Preis; Es winken bis zu 30 Prozent Ermäßigung (elan 2, 1980, 24); Wenn der Film winkt (Möglichkeiten bietet), hört ihre Erschöpfung auf (Lenz, Brot 114); dann könnte den Verantwortlichen ... eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren w. (drohen; MM 18. 6. 75, 2).

Universal-Lexikon. 2012.