Frau, deren Ehemann gestorben ist:
sie ist seit drei Jahren Witwe.
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Wịt|we 〈f. 19〉 Frau, deren Ehemann gestorben ist [<mhd. witewe <ahd. wituwa <got. widuwo <lat. vidua „Witwe“, urspr. „die ihres Mannes Beraubte“ <idg. *uidheua „Witwe“; zu *uidh- „leer werden, Mangel haben“; → Waise]
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Wịt|we , die; -, -n [mhd. witewe, ahd. wituwa, eigtl. wohl = die (ihres Mannes) Beraubte]:
Frau, deren Ehemann gestorben ist:
früh W. werden;
☆ grüne W. (ugs. scherzh. veraltend; sich tagsüber in ihrer Wohnung außerhalb der Stadt allein fühlende Ehefrau).
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I Witwe,
die Ehefrau nach dem Tod ihres Mannes; entsprechend ist der Witwer der seine Frau überlebende Ehegatte. Beide behalten diesen Status, solange sie nicht wieder geheiratet haben. Ebenso wie der geschiedene behält auch der verwitwete Ehegatte den Ehenamen bei. Er kann aber durch Erklärung gegenüber dem Standesamt seinen Geburtsnamen oder den Namen wieder annehmen, den er zur Zeit der Eheschließung geführt hat, oder seinen Geburtsnamen dem Ehenamen voranstellen oder anfügen (§ 1355 Absatz 5 BGB).
und frühe Kirche: Die urchristliche Gemeinde kannte wie schon jüdische Gemeinden eine besondere Sorge für die Witwen, die sich als eigener Stand besonders sozialer und karitativer Arbeit widmeten und von der Gemeinde unterhalten wurden (z. B. 1. Timotheusbrief 5, 9-16).
Bei manchen Völkern, besonders solchen mit matrilinearer Abstammungsrechnung sowie Jägern und Sammlern, kehrt die Witwe in ihren Sippenverband zurück; vielfach ist sie wieder heiratsfähig. Bei vielen Völkern mit patrilinearer Abstammungsrechnung ist der Bruder des Verstorbenen verpflichtet, die Witwe zu heiraten (Levirat). Im alten China war eine zweite Ehe nicht möglich. Bei manchen Völkern mit sehr ausgeprägtem Patriarchat folgte die Witwe ihrem Mann in den Tod; über Witwenverbrennung wurde von den Thrakern, Herulern, Russen (im Mittelalter), Polynesiern, von Völkern Ostafrikas sowie einigen Indianergruppen im Nordwesten Nordamerikas berichtet. Am ausgeprägtesten war sie bei den Brahmanen in Indien (Sati).
Witwe,
Frau, deren Ehemann gestorben ist; entsprechend ist Witwer ein Mann, dessen Ehefrau gestorben ist.
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Wịt|we, die; -, -n [mhd. witewe, ahd. wituwa, eigtl. wohl = die (ihres Mannes) Beraubte]: Frau, deren Ehemann gestorben ist (Abk.: Wwe.): früh W. werden; als zwiefache W. (zweimal Verwitwete; Bergengruen, Rittmeisterin 71); Auguste Quiex, ... W. nach (österr.; von, des) Leopold Quiex (Presse 9. 7. 69, 5); *grüne W. (ugs. scherzh. veraltend; sich tagsüber in ihrer Wohnung außerhalb der Stadt allein fühlende Ehefrau): Sie führte das typische Leben einer grünen W. am Rande der Stadt, abgeschnitten von allen menschlichen Kontakten, versehen mit allem Nötigen für ein erfülltes Frauendasein (Dierichs, Männer 159).
Universal-Lexikon. 2012.