Akademik

wahren
bewahren; verewigen; erhalten

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wah|ren ['va:rən] <tr.; hat:
(einen bestimmten Zustand, ein bestimmtes Verhalten o. Ä.) aufrechterhalten, nicht verändern:
seine Interessen wahren; Distanz, einen gewissen Abstand wahren; die Neutralität wahren; die Form wahren (nicht gegen die Umgangsformen verstoßen); ein Geheimnis wahren (nicht preisgeben); er hat bei der Auseinandersetzung den Anstand gewahrt (sich so verhalten, wie es der Anstand erfordert).
Syn.: beibehalten, erhalten, schützen, verteidigen.

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wah|ren 〈V. tr.; hat
1. schützen, sichern, verteidigen (Rechte, Interessen)
2. erhalten, aufrechterhalten
● den Schein \wahren; seine Würde \wahren [<ahd. (bi)waron; zu ahd. wara „Aufmerksamkeit“; zu idg. *uer- „achtgeben“; verwandt mit warnen u. warten, vermutl. auch mit wahr, Ware]

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wah|ren <sw. V.; hat [mhd. war(e)n, ahd. in: biwarōn, zu veraltet Wahr (mhd. war, ahd. wara) = Aufmerksamkeit, Acht, Obhut, Aufsicht, also eigtl. = beachten, in Obhut nehmen] (geh.):
a) etw., bes. einen bestimmten Zustand, ein bestimmtes Verhalten o. Ä., aufrechterhalten, nicht verändern; bewahren:
Distanz, einen gewissen Abstand w.;
die Neutralität w.;
Disziplin w.;
sein Inkognito w.;
sie wahrte ihre Würde;
Stillschweigen w. (nicht über etw. sprechen);
die Form w. (nicht gegen die Umgangsformen verstoßen);
ein Geheimnis w. (nicht preisgeben);
das Briefgeheimnis w. (respektieren, nicht verletzen);
b) nicht antasten lassen; schützen, verteidigen:
seine Interessen, seine Rechte, seinen Vorteil, seine Unabhängigkeit w.

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wah|ren <sw. V.; hat [mhd. war(e)n, ahd. in: biwarōn, zu veraltet Wahr (mhd. war, ahd. wara) = Aufmerksamkeit, Acht, Obhut, Aufsicht, also eigtl. = beachten, in Obhut nehmen] (geh.): a) etw., bes. einen bestimmten Zustand, ein bestimmtes Verhalten o. Ä., aufrechterhalten, nicht verändern; bewahren: Distanz, einen gewissen Abstand w.; die Neutralität w.; Disziplin w.; sein Inkognito w.; sie wahrte ihre Würde; Ich habe mich immer bemüht, in meinen Romanen ... ein Niveau zu w., das ... (Goetz, Prätorius 13); ihr genügt jetzt die Erleichterung, dass ich die Ruhe wahre (Frisch, Gantenbein 285); Stillschweigen w. (nicht über etw. sprechen); die Form w. (nicht gegen die Umgangsformen verstoßen); ein Geheimnis w. (nicht preisgeben); das Briefgeheimnis w. (respektieren, nicht verletzen); b) nicht antasten lassen; schützen, verteidigen: seine Interessen, seine Rechte, seinen Vorteil, seine Unabhängigkeit w.; die Vollmachten erhielt die Regierung, nicht die militärische Führung, sodass der Primat der Politik gewahrt blieb (Fraenkel, Staat 370).

Universal-Lexikon. 2012.