widersprechen; bestreiten; von der Hand weisen; in Abrede stellen; abstreiten; verneinen; verweigern
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leug|nen ['lɔy̮gnən], leugnete, geleugnet <tr.; hat:behaupten, dass etwas von anderen Gesagtes nicht wahr sei:
die Existenz Gottes leugnen; eine Schuld leugnen; er leugnet, die Frau zu kennen; <auch itr.> der Angeklagte leugnete hartnäckig.
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leug|nen 〈V. tr.; hat〉 etwas \leugnen die Wahrheit von etwas bestreiten, etwas für falsch, für nicht wahr erklären ● eine Tat, die Mitwisserschaft an einer Tat, einem Verbrechen \leugnen; es ist nicht zu \leugnen, dass ... es steht fest, dass ..., es kann nicht bestritten werden, dass ...; ich kann's nicht \leugnen! ich muss es zugeben!; langes, hartnäckiges Leugnen [<ahd. loug(a)nen; → lügen]
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a) (etw., was einem zur Last gelegt od. über einen behauptet wird) für nicht zutreffend od. bestehend erklären:
standhaft, weiterhin hartnäckig l.;
seine Schuld, eine Tat, seine Identität l.;
er leugnete nicht, den Mann gesehen zu haben/dass er den Mann gesehen hatte;
<subst.:> alles Leugnen half ihr nichts;
b) (etw. Offenkundiges wider besseres Wissen) für unwahr od. nicht vorhanden erklären u. nicht gelten lassen (meist verneint):
eine Tatsache, den Holocaust l.;
ihre Tüchtigkeit hat niemand geleugnet;
ich kann nicht l. (gebe gerne zu), dass es mir gut geht;
es war nicht zu l. (stand eindeutig fest), dass Geld fehlte;
eine nicht zu leugnende Tatsache;
c) (etw., was als Lehre, Weltanschauung o. Ä. od. allgemein anerkannt ist u. vertreten wird) für nicht bestehend erklären:
das Dasein Gottes, die Unsterblichkeit l.;
diese Staaten leugnen Grundrechte des Menschen.
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leug|nen <sw. V.; hat [mhd. löugenen, lougenen, ahd. louganen, zu einem Subst. mit der Bed. „Verborgenheit; Verheimlichung, Lüge“, verw. mit ↑lügen]: a) (etw., was einem zur Last gelegt od. in Bezug auf seine Person behauptet wird) für nicht zutreffend od. bestehend erklären: standhaft, weiterhin hartnäckig l.; seine Schuld, seine Mittäterschaft, eine Tat, seine Identität l.; er leugnete nicht, den Mann gesehen zu haben/dass er den Mann gesehen hatte; subst.:> alles Leugnen half ihm nichts; b) (etw. Offenkundiges wider besseres Wissen) für unwahr od. nicht vorhanden erklären u. nicht gelten lassen (meist verneint): seine Tüchtigkeit hat niemand geleugnet; ich kann nicht l. (gebe gerne zu), dass es mir gut geht; es war nicht zu l. (stand eindeutig fest), dass das Geld fehlte; c) (etw., was als Lehre, Weltanschauung o. Ä. od. allgemein anerkannt ist u. vertreten wird) für nicht bestehend erklären: das Dasein Gottes, die Unsterblichkeit l.; diese Staaten leugnen Grundrechte des Menschen; Bulgarien und Griechenland ..., welche die Existenz einer selbstständigen mazedonischen Nation bis heute leugnen (NZZ 26. 8. 86, 3); wenn man sie (= eine Frage) nicht beantworten kann, dann möchte man am liebsten ihre Existenz l. (R. v. Weizsäcker, Deutschland 53).
Universal-Lexikon. 2012.