Akademik

Arbeitsunfall
Ạr|beits|un|fall 〈m. 1u〉 = Betriebsunfall

* * *

Ạr|beits|un|fall, der:
Unfall, der in ursächlichem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit des Betroffenen steht.

* * *

Arbeitsunfall,
 
Unfall, den ein Versicherter der gesetzlichen Unfallversicherung bei einer versicherten Tätigkeit, bei Verrichtung einer abhängigen Arbeit oder auf dem Wege nach oder von der Arbeitsstätte (»Wegeunfall«) erleidet. Dem Arbeitsunfall sind in der Unfallversicherung der Eintritt bestimmter Berufskrankheiten und der Arbeitsgeräteunfall (Arbeitsunfall z.B. bei der Instandhaltung von Arbeitsgeräten) gleichgestellt. Auch Kinder in Kindergärten sowie Schüler und Studenten sind auf dem Wege zur und von der Ausbildungsstätte versichert (§§ 548-555a RVO, ab 1. 1. 1997 §§ 7-13 SGB VII; dort nicht genannten Personen, z. B. Hausfrauen, bedürfen privater Unfallvorsorge).
 
In der BRD entwickelte sich die Zahl der Arbeitsunfälle wie folgt: (1960) 3,03 Mio., (1970) 2,67 Mio., (1984) 1,52 Mio. und (1993, einschließlich neue Länder) 1,93 Mio. In diesen Jahren wurden 283 000, 255 000, 158 000 beziehungsweise 267 000 Wegeunfälle registriert. Die Zahl der Arbeitsunfälle mit Todesfolge betrug 6 900, 6 282, 3 125 beziehungsweise 3 628.
 
In Österreich wurden in der Statistik der Unfallversicherung (1975) 205 814, (1980) 273 111, (1983) 248 155 und (1993) 191 713 anerkannte Arbeitsunfälle erfasst. Die Zahl der tödlich verlaufenen Arbeitsunfälle belief sich auf 842, 666, 636 beziehungsweise 459.
 
In der Schweiz wurden (1960) 278 405 Arbeitsunfälle (einschließlich Bagetellschäden) gemeldet, (1970) 281 372, (1984) 242 803 und (1994) 227 041; durch Arbeitsunfälle starben 356, 429, 261 beziehungsweise 219 Menschen.

* * *

Ạr|beits|un|fall, der: Unfall, der in ursächlichem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit des Betroffenen steht: Erwerbsminderung infolge -s.

Universal-Lexikon. 2012.