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Seelsorge
Seel|sor|ge ['ze:lzɔrgə], die; -:
(in den christlichen Kirchen) geistliche Beratung, Hilfe in wichtigen Lebensfragen:
praktische Seelsorge treiben; in der Seelsorge tätig sein.

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Seel|sor|ge 〈f. 19; unz.; in der christl. Kirche〉 seel. Hilfe für das Gemeindemitglied u. seine Führung zu Gott

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Seel|sor|ge, die <o. Pl.>:
geistliche Beratung, Hilfe in wichtigen Lebensfragen (bes. in innerer Not):
in der S. tätig sein.

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Seelsorge,
 
im Sprachgebrauch der katholischen Kirche auch Pastoral, frühere Bezeichnung in der lateinischen Kirche Cura pastoralis beziehungsweise Cura Animarum, in den christlichen Kirchen die Unterstützung und Begleitung des Einzelnen in Fragen des Glaubens und der Lebensführung durch dafür ausgebildete und beauftragte Mitarbeiter (neben Geistlichen und Ordensleuten z. B. Diakone, Diakonissen, Gemeinde- und Pastoralreferenten); im Sinne spontaner Glaubens- und Lebenshilfe jedoch auch die geistliche Gemeinschaft und die praktischen Hilfeleistungen der Gemeindeglieder untereinander. Seelsorge wird als umfassende Zuwendung zum Menschen verstanden und geht theologisch von der einem jeden Menschen von Gott verliehenen unaustauschbaren Individualität aus. Formen der Seelsorge sind Gottesdienst, Predigt, Katechese, Spendung der Sakramente sowie Beratung und Hilfe im psychosozialen Bereich im Sinne von Diakonie und Karitas. - Die wissenschaftliche Analyse und Darstellung der Seelsorge ist Gegenstand der praktischen Theologie.
 
Literatur:
 
Gesch. der S. in Einzelporträts, hg. v. C. Möller, 3 Bde. (1994-96).

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Seel|sor|ge, die <o. Pl.>: geistliche Beratung, Hilfe in wichtigen Lebensfragen (bes. in innerer Not): praktische S. treiben; in der S. tätig sein.

Universal-Lexikon. 2012.