Aus|lo|bung 〈f. 20〉 das Ausloben
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Aus|lo|bung, die; -, -en:
das Ausloben; das Ausgelobtwerden.
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Auslobung,
einseitiges Rechtsgeschäft, durch das mittels öffentlicher Bekanntmachung eine Belohnung für die Vornahme einer Handlung, insbesondere für die Herbeiführung eines Erfolges (z. B. Ermittlung eines Täters, Rückgabe eines Fundes), ausgesetzt wird (§ 657 BGB). Die Auslobung gilt auch zugunsten dessen, der von ihr nicht wusste. Auch das Preisausschreiben (§ 661 BGB) ist eine Art Auslobung.
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Aus|lo|bung, die; -, -en: das Ausloben.
Universal-Lexikon. 2012.