OB
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Ober|bür|ger|meis|ter 〈m. 3〉 Oberhaupt größerer Städte
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Ober|bụ̈r|ger|meis|ter [auch: 'o:…], der; -s, -:
hauptverantwortlicher Bürgermeister in größeren Städten (Abk.: OB, OBM).
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Oberbürgermeister,
Abkürzung OB, Bezeichnung für den (seit 1996) in allen deutschen Ländern (außer den Stadtstaaten) direkt vom Volk gewählten Hauptverwaltungsbeamten in kreisfreien Städten und solchen kreisangehörigen Städten, die aufgrund ihrer relativ hohen Einwohnerzahl einen Sonderstatus genießen (so genannte Große Kreisstädte). In Nordrhein-Westfalen (bis 1994) und in Niedersachsen (bis 1996; jeweils mit Überleitungsregelungen) war der OB nach 1947 dem Vorbild des britischen »Mayor« entsprechend Vorsitzender der Gemeindevertretung und politischer Repräsentant der Stadt, aber nicht Hauptverwaltungsbeamter; dieser hieß Oberstadtdirektor.
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Ober|bür|ger|meis|ter [auch: - -'- - - -], der; -s, -: hauptverantwortlicher Bürgermeister in größeren Städten.
Universal-Lexikon. 2012.