Bar|ris|ter 〈[bæ̣-] m. 3; in Großbritannien〉 Rechtsanwalt [engl., „Rechtsanwalt“; zu bar „Schranke“]
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Barrister
['bærɪstə; englisch zu bar »Schranke (des Gerichts)«] der, -s/-, in Großbritannien der Anwalt, der im Gegensatz zum Solicitor in der mündlichen Verhandlung besonders vor den höheren Gerichten auftritt. Der Barrister pflegt grundsätzlich keinen unmittelbaren Kontakt mit den Parteien (Ausnahme: Strafsachen). Dazu bedarf es der Vermittlung eines Solicitors. Die wichtigsten Richterposten werden durch vormalige Barrister besetzt.
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Universal-Lexikon. 2012.