Be|schạ̈f|ti|gungs|ver|hält|nis 〈n. 11〉 das tatsächl. Arbeitsverhältnis ohne Rücksicht auf seine rechtl. Grundlagen
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Be|schạ̈f|ti|gungs|ver|hält|nis, das:
in einem B. stehen.
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Beschäftigungsverhältnis,
fạktisches Arbeitsverhältnis, Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, das auf der bloß tatsächlichen Aufnahme von Arbeit beruht und Anknüpfungspunkt v. a. im Arbeitnehmerschutz- und Sozialversicherungsrecht ist (Arbeitsverhältnis).
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Be|schạ̈f|ti|gungs|ver|hält|nis, das: ↑Arbeitsverhältnis (1): in einem B. stehen.
Universal-Lexikon. 2012.