Akademik

abfinden
(sich) fügen; akzeptieren; entschädigen

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ab|fin|den ['apfɪndn̩], fand ab, abgefunden:
1. <tr.; hat durch eine einmalige Zahlung, Sachleistung für etwas entschädigen:
er bekam das Grundstück, und seine Schwester wurde abgefunden.
Syn.: ausbezahlen, auszahlen, befriedigen.
2. <+ sich> sich in etwas fügen:
sich mit den Gegebenheiten, Tatsachen, mit der Situation abfinden; du musst dich damit abfinden[, dass du kein Geld hast].
Syn.: sich anfreunden, sich anpassen, sich aussöhnen, sich gewöhnen an.

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ạb||fin|den 〈V. 134; hat
I 〈V. tr.〉 jmdn. mit etwas \abfinden jmds. Ansprüche durch Geld o. Ä. befriedigen
II 〈V. refl.〉
1. sich mit jmdm. \abfinden widerwillig dessen Anwesenheit ertragen, sich mit ihm zufriedengeben
2. sich mit etwas \abfinden sich notgedrungen in eine Lage schicken, sich zufriedengeben

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ạb|fin|den <st. V.; hat:
1. durch eine einmalige Geldzahlung, Sachleistung für etw. [teilweise] entschädigen:
jmdn. großzügig a.
2. <a. + sich>
a) sich einigen, vergleichen:
ich fand mich mit den Gläubigern ab;
b) sich mit jmdm., etw. zufriedengeben; sich in etw. fügen:
sich mit den Gegebenheiten a.;
ich fand mich mit meinem Schicksal ab;
schließlich hat er sich abgefunden.

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ạb|fin|den <st. V.; hat: 1. durch eine einmalige Geldzahlung, Sachleistung für etw. [teilweise] entschädigen: jmdn. großzügig a.; Ü ich ließ mich mit dieser Bemerkung nicht a. (zufrieden stellen). 2. <a. + sich> a) sich einigen, vergleichen: ich fand mich mit den Gläubigern ab; b) (landsch.) sich durch etw. erkenntlich zeigen, einer Verpflichtung entledigen: ich habe mich bei ihm für seine Gefälligkeit mit einem Buch abgefunden; c) sich mit jmdm., etw. zufrieden geben; sich in etw. fügen: ich fand mich mit meinem Schicksal ab; sich mit den Gegebenheiten, den Tatsachen, der Situation a.; diejenigen, die sich ... mit der Teilung Deutschlands ... abzufinden bereit sind (Dönhoff, Ära 205); ich habe mich nicht abgefunden, ihr Schleimscheißer (Ziegler, Kein Recht 214).

Universal-Lexikon. 2012.