zweckmäßigerweise; nüchtern; ohne schmückendes Beiwerk; sachlich; zweckbestimmt; zweckbetont; hilfreich; praktikabel; patent; dienlich; nützlich; praktisch; zweckdienlich; angebracht; viabel; brauchbar; tauglich (für, zu); stimmig; brauchbar (für, zu); im Rahmen; angemessen; nach Maß; adäquat; geeignet; entsprechend; sinnvoll; qualifiziert (für); passend; verwendbar (für, zu); günstig; opportun
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zweck|mä|ßig ['ts̮vɛkmɛ:sɪç] <Adj.>:dem Zweck entsprechend, von ihm bestimmt; praktisch:
eine zweckmäßige Einrichtung; die Ausstattung des Wagens ist zweckmäßig.
Syn.: ↑ adäquat, ↑ angebracht, ↑ angemessen, ↑ brauchbar, durchdacht, ↑ empfehlenswert, ↑ geeignet, ↑ handlich, ↑ konstruktiv (bildungsspr.), ↑ nützlich, ↑ passend, ↑ praktikabel, ↑ rationell, ↑ ratsam, ↑ sinnvoll, ↑ tauglich, ↑ vernünftig, wie geschaffen für, zu empfehlen, ↑ zweckdienlich.
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zwẹck|mä|ßig 〈Adj.〉
1. für einen Zweck gut geeignet
2. einen Zweck erfüllend
● eine \zweckmäßige Anordnung; es ist nicht \zweckmäßig, das so zu machen
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zwẹck|mä|ßig <Adj.>:
a) seinen Zweck gut erfüllend:
eine [sehr, wenig] -e Ausrüstung;
ein -es Verhalten;
es ist [nicht], ich halte es [nicht] für z., so zu handeln.
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zwẹck|mä|ßig <Adj.>: a) seinen Zweck gut erfüllend: eine [sehr, wenig] -e Ausrüstung; Die Einrichtung des Büros ist nüchtern und z. (Richartz, Büroroman 10); b) ↑sinnvoll (1); im gegebenen Zusammenhang nützlich: ein -es Verhalten; es ist [nicht], ich halte es [nicht] für z., so zu handeln; ... hat es sich ... als z. erwiesen, das Geldwesen ... durch kaufmännische Geschäftstransaktionen zu regulieren (Fraenkel, Staat 364); Zweckmäßig (zweckmäßigerweise) leert man also vor der Süßspeise sein Glas (Horn, Gäste 100).
Universal-Lexikon. 2012.