Akademik

unrechtmäßig
kriminell; widerrechtlich; ungenehmigt; verboten; gesetzwidrig; unzulässig; nicht erlaubt; gesetzeswidrig; unberechtigt; illegal; unautorisiert; ungesetzlich; schwarz (umgangssprachlich); rechtswidrig; unerlaubt; untersagt; ordnungswidrig

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un|recht|mä|ßig ['ʊnrɛçtmɛ:sɪç] <Adj.>:
ohne rechtlichen Anspruch, ohne rechtliche Begründung:
ein unrechtmäßiger Besitz; er hat sich das Buch unrechtmäßig angeeignet.
Syn.: gesetzwidrig, illegal, illegitim (bildungsspr.), unerlaubt, ungesetzlich, unzulässig, verboten, widerrechtlich.

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ụn|recht|mä|ßig 〈Adj.〉 zu Unrecht (bestehend), ohne Recht (geschehend) ● \unrechtmäßiger Besitz; sich etwas \unrechtmäßig aneignen

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ụn|recht|mä|ßig <Adj.>:
nicht rechtmäßig:
sich etw. u., auf -e Weise aneignen.

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ụn|recht|mä|ßig <Adj.>: nicht rechtmäßig: der -e Besitzer des Schmucks; sich etw. u., auf -e Weise aneignen.

Universal-Lexikon. 2012.