kriminell; widerrechtlich; ungenehmigt; verboten; gesetzwidrig; unzulässig; nicht erlaubt; gesetzeswidrig; unberechtigt; illegal; unautorisiert; ungesetzlich; schwarz (umgangssprachlich); rechtswidrig; unerlaubt; untersagt; ordnungswidrig
* * *
un|recht|mä|ßig ['ʊnrɛçtmɛ:sɪç] <Adj.>:ohne rechtlichen Anspruch, ohne rechtliche Begründung:
ein unrechtmäßiger Besitz; er hat sich das Buch unrechtmäßig angeeignet.
Syn.: ↑ gesetzwidrig, ↑ illegal, ↑ illegitim (bildungsspr.), ↑ unerlaubt, ↑ ungesetzlich, ↑ unzulässig, verboten, ↑ widerrechtlich.
* * *
ụn|recht|mä|ßig 〈Adj.〉 zu Unrecht (bestehend), ohne Recht (geschehend) ● \unrechtmäßiger Besitz; sich etwas \unrechtmäßig aneignen
* * *
ụn|recht|mä|ßig <Adj.>:
nicht rechtmäßig:
sich etw. u., auf -e Weise aneignen.
* * *
ụn|recht|mä|ßig <Adj.>: nicht rechtmäßig: der -e Besitzer des Schmucks; sich etw. u., auf -e Weise aneignen.
Universal-Lexikon. 2012.