De|po|la|ri|sa|ti|on 〈f. 20; unz.〉
1. Aufhebung der chem. Polarisation in galvan. Elementen
2. Umwandlung polarisierten Lichts in weniger od. unpolarisiertes, d. h. natürliches Licht
[<lat. de- „von weg, ent-“ + Polarisation]
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I Depolarisation,
Abnahme des Membranpotenzials (Erregungsleitung) unter den Ruhewert (Ruhepotenzial). Erreicht die Depolarisation einen bestimmten Spannungswert (Schwellenwert), so wird ein Aktionspotenzial ausgelöst.
Depolarisation
[zu de... und Pol gebildet],
1) Optik: die teilweise oder vollständige Aufhebung des Polarisationszustandes (Polarisation) elektromagnetischer Wellen. Polarisiertes Licht kann durch Streuung an kleinen Teilchen oder durch diffuse Reflexion fast völlig depolarisiert werden.
2) physikalische Chemie: elektrochemische Depolarisation, die Verminderung oder Aufhebung der elektrochemischen Polarisation der Elektroden bei elektrochemischen Prozessen, v. a. an den Elektroden von galvanischen Elementen; wird erreicht durch Zugabe geeigneter Stoffe (Depolarisatoren), die ein Absinken der Klemmspannung verhindern. So wird die Bildung einer depolarisierenden Gashaut an der Kathode durch den an der positiven Elektrode entstehenden Wasserstoff v. a. durch Sauerstoff abgebende Verbindungen verhindert, die ihn oxidieren, z. B. Braunstein (Mangandioxid) oder mit Sauerstoff gesättigte Aktivkohle.
3) Physiologie: Herabsetzung des in der Regel negativen Membranruhepotenzials lebender Zellen. Durch Depolarisation der Membran von Sinnes-, Nerven- und Muskelzellen können aktiv fortgeleitete Aktionspotenziale ausgelöst werden.
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De|po|la|ri|sa|ti|on, die; -, -en [aus lat. de- = von - weg u. ↑Polarisation] (Physik): Aufhebung der Polarisation in galvanischen Elementen.
Universal-Lexikon. 2012.