◆ De|zen|tra|li|sa|ti|on 〈f. 20〉 Aufgliederung, Übertragung von Aufgaben u. Befugnissen auf untergeordnete Behörden zur Selbstverwaltung; Ggs Zentralisation [<lat. de- „von weg, ent-“ + Zentralisation]
◆ Die Buchstabenfolge de|zen|tr... kann in Fremdwörtern auch de|zent|r... getrennt werden.
* * *
De|zen|t|ra|li|sa|ti|on, die; -, -en:
1. (bes. Fachspr.) Übertragung von Funktionen u. Aufgaben auf verschiedene [untergeordnete] Stellen.
2. das Dezentralisiertsein.
* * *
Dezentralisation
1) betriebswirtschaftliche Organisationslehre: Übertragung von Entscheidungs- und Anordnungsbefugnissen auf untergeordnete Funktionsträger, um sachnahe Entscheidungen zu ermöglichen (Gegensatz: Zentralisation). Mit der Überlassung der Befugnisse muss eine Übertragung entsprechender Verantwortung und Autorität verbunden sein.
2) Staatsrecht: innerstaatliches Organisationsprinzip, dem zufolge öffentliche Verwaltungsaufgaben auf autonome, mit Selbstverwaltungsrecht ausgestattete Verwaltungseinheiten (z. B. Gemeinden) übertragen werden. Hiervon ist die Dekonzentration zu unterscheiden, die die dem parlamentarischen Gesetzgeber zustehende Normsetzungsbefugnis für festgelegte Teilbereiche auf Entscheidungsträger der Exekutive überträgt (z. B. ein Gesetz ermächtigt eine Behörde, eine Ausführungsverordnung zu erlassen).
* * *
Universal-Lexikon. 2012.