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Autorität
Amtsbefugnis; Respektsperson

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Au|to|ri|tät [au̮tori'tɛ:t], die; -, -en:
1. <ohne Plural> auf Tradition, Macht, Können beruhender Einfluss und dadurch erworbenes Ansehen:
die Autorität des Vaters, des Staates; sich Autorität verschaffen.
Syn.: Achtung, Ansehen, Einfluss, Geltung, Respekt.
2. Person, die sich auf einem bestimmten Gebiet Ansehen erworben hat, maßgeblichen Einfluss besitzt:
er ist eine, gilt als Autorität auf seinem Gebiet; sie ist eine Autorität im Fach Genetik.
Syn.: Größe, Kapazität.

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Au|to|ri|tät 〈f. 20
I 〈unz.〉 Geltung, Ansehen, maßgebender Einfluss ● jmds. \Autorität untergraben; sich \Autorität verschaffen; seine \Autorität wahren
II 〈zählb.〉 Person mit maßgebendem Einfluss, Person, deren Wissen u. Urteil allgemein anerkannt werden, anerkannter Fachmann ● eine \Autorität auf einem Gebiet sein
[<frz. autorité „Machtbefugnis“; zu lat. auctoritas „Bürgschaft, Sicherheit, Ermächtigung“]

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Au|to|ri|tät, die; -, -en [lat. auctoritas]:
1. <o. Pl.> auf Leistung od. Tradition beruhender Einfluss einer Person od. Institution u. daraus erwachsendes Ansehen:
kirchliche, elterliche A.;
die A. des Staates;
A. haben, besitzen;
sich A. verschaffen.
2. Persönlichkeit mit maßgeblichem Einfluss u. hohem [fachlichem] Ansehen:
eine medizinische A.;
sie ist eine A., gilt als A. auf ihrem Gebiet;
er ist für mich keine A.

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I
Autorität
 
[von lateinisch auctoritas »Ansehen«, »Geltung«, »Würde«, »Machtbefugnis«] die, -/-en, der als rechtmäßig akzeptierte Einfluss einer Person, einer Gruppe oder einer Institution, aber auch von Auffassungen und Lehren sowie deren Repräsentanten. Autorität konstituiert eine legitimierte, jedoch asymmetrische soziale Wechselbeziehung zwischen dem Träger von Autorität (Personen, Gruppen, Institutionen) und denjenigen, die Autorität anerkennen. Diese Beziehung ist charakterisiert durch Loyalität, Vertrauen, sogar Gehorsam und Unterordnung bis hin zur Abhängigkeit gegenüber dem Träger oder den Trägern von Autorität.
 
Der Begriff Autorität entstammt dem römischen Recht und bezeichnete zunächst die Vollmacht des Senats, später auch des Kaisers, Gesetzesbeschlüsse der Volksversammlungen (Comitien) vorher oder nachträglich zu legitimieren und dadurch wirksam werden zu lassen.
 
Autorität im Sinne von verfassungsmäßiger Amtsgewalt und gesetzgeberischer Urheberschaft setzte sich unter sakral-rechtlichem Vorzeichen auch im mittelalterlichen Kaiser- und Papsttum fort.
 
Vom 15. Jahrhundert an begann sich die Legitimationsgrundlage für Autorität zu verändern. Die Hinwendung zu den vorchristlichen antiken Quellen der Philosophie sowie das allmähliche Aufkommen der modernen Wissenschaften entkräfteten die alleinige Autorität der biblischen Schriften. Im Zusammenhang mit der Französischen Revolution entwickelte sich der Autoritätsbegriff zu einer der zentralen Parolen von Restauration und Reaktion. Autorität galt dabei als Ordnungsfaktor, der sowohl die individuellen Freiheiten regulieren als auch die traditionelle Gesellschaftsform bewahren sollte; in dieser Bedeutung als strikte Überordnung von Staat und Gesellschaft gegenüber liberaler Individualität ging Autorität in den konservativen Sprachgebrauch ein.
 
In der Soziologie ist die Abgrenzung beziehungsweise das Verhältnis der Begriffe Macht - Herrschaft - Autorität zueinander nicht abschließend definiert. Herrschaft als institutionalisierte, »geronnene« Macht ist von M. Weber synonym zum Begriff Autorität verwendet worden. Macht ist dabei »... jede Chance, für einen Befehl bestimmten Inhalts bei angebbaren Personen Gehorsam zu finden«. In diesem Sinne sind Herrschende die Träger von Macht. Autorität beziehungsweise Herrschaft bedarf der Legitimität. Nur so ist erklärbar, dass große Menschengruppen von wenigen Machthabenden beherrscht werden können. Weber unterscheidet idealtypisch drei Formen legitimer Herrschaft: 1) die traditionelle, auf der Heiligkeit der Sitten und Bräuche beruhende, 2) die charismatische, auf persönliche Eigenschaften des Herrschenden beruhende und 3) die auf dem politischen Gemeinwesen mit seinem »common law« (Werte- und Normensystem) beziehungsweise seinem entwickelten Rechtssystem beruhende Herrschaft.
 
Die Epoche der Aufklärung machte den Konflikt von Autorität und Mündigkeit bewusst. Die Idee der freien und vernünftigen Selbstbestimmung des Individuums widerstrebt dem in jeder Autorität mitgesetzten Moment von Bevormundung und Fremdbestimmung (Heteronomie). Andererseits können aber gerade auch aufgeklärte Gesellschaften wegen ihrer komplexen und arbeitsteiligen Organisationsform nicht auf normative, institutionelle oder fachliche Autorität verzichten; nicht nur aus Motiven der Überlebenssicherung, sondern auch um ein möglichst großes Quantum an Freiheits- und Lebenschancen sowie Rechtssicherheit zu gewährleisten.
 
Das 20. Jahrhundert hat außerordentlich extreme Stellungnahmen zum Autoritätsproblem hervorgebracht, von den totalitären Ideologien und Regierungsformen des Faschismus und Stalinismus in Deutschland und der Sowjetunion über autoritäre Staatsformen in anderen Staaten (u. a. Portugal und Spanien) bis zu anarchistisch-antiautoritären Bewegungen. Nicht zuletzt deshalb hat auch die theoretische Auseinandersetzung mit den verschiedenen Erscheinungsformen von Autorität verschiedene Ansätze entwickelt.
 
So konzentriert sich die politische und rechtliche Diskussion von Autoritätsproblemen heute mehr auf Begriffe wie Totalitarismus und Autoritarismus einerseits und Verfahren der demokratischen Legitimation von Herrschaft andererseits. Dabei steht v. a. die Frage im Mittelpunkt, ob und unter welchen Voraussetzungen politisches Handeln und politischen Institutionen den Anspruch legaler Autorität erheben dürfen.
 
Soziologisch
 
unterscheidet man zunächst gruppenspezifische Formen von Autorität, die z. B. beim Militär, in Kirchen, Parteien, Vereinen, in Wirtschaft, Kultur- und Bildungswesen, in Schule und Familie stark voneinander abweichen. Bedeutsam war die Entdeckung eines neuen, gesellschaftlich maßgeblich werdenden Autoritätstyps: die sachlich-funktionale Autorität des Experten. Sie gilt, soweit sie ausgewiesene (z. B. wissenschaftliche, technische, ökonomische oder künstlerische) Kompetenz betrifft, als notwendiger Ausdruck von Spezialisierung. Probleme entstehen jedoch durch die Ausbildung einer Expertenkaste, deren Objektivität und Sachkunde weder von den politischen Entscheidungsträgern noch von den betroffenen Laien hinreichend kontrolliert werden können.
 
Gegenüber Autorität wurde insbesondere durch die Studentenrevolte von 1968 eine antiautoritäre Rebellion mobilisiert. Die Frauenbewegung der letzten Jahrzehnte kritisierte die Dominanz der Vater- und Männerautorität in der patriarchalen Familie und Gesellschaft. Im Programm der Antipädagogik findet sich eine radikale Absage an die Überfrachtung der Erziehung mit der Autorität von Kultur- und Bildungsidealen. Die Erziehung zur Selbstständigkeit hat in Verbindung mit Tendenzen zum Laissez-faire-Prinzip im Umgang mit Kindern und Jugendlichen den Individualismus der folgenden Generationen begünstigt. Seit den 1980er-Jahren wird aus kultursoziologischer Sicht im Zusammenhang mit den Begriffen Wertewandel und Postmaterialismus u. a. ein Verlust der Akzeptanz von Autorität, abhängig insbesondere von der Zugehörigkeit zu bestimmten Altersgruppen und dem Bildungsniveau, konstatiert. Eingebettet in diese komplexen historisch-soziokulturellen Wandlungsprozesse ist die Relativierung von historisch gewachsenen sozialen Werten und Normen. Eine Folge ist die Erschütterung des Selbstverständlichkeitscharakters der verhaltenssteuernden Wirkung überkommener Werte, was bei vielen Menschen zu tiefer Verunsicherung geführt hat (Werte-, Sinn- und Kulturkrise).
 
Literatur:
 
F. W. Foerster: A. u. Freiheit (1910);
 
Studien über A. u. Familie, hg. v. M. Horkheimer (Paris 1936, Nachdr. 1987);
 H. Wagenvoorst u. G. Tellenbach: Auctoritas, in: Reallex. für Antike u. Christentum, Bd. 1 (1950);
 J. Wach: Religionssoziologie (a. d. Engl., 1951);
 R. M. MacIver: Macht u. A. (a. d. Engl., 1953);
 H. Hartmann: Funktionale A. (1964);
 P. C. Mayer-Tasch: Autonomie u. A. (1968);
 
Die autoritäre Gesellschaft, hg. v. G. Hartfiel (31972);
 H. Rabe: A., Elemente einer Begriffsgesch. (1972);
 M. Weber: Wirtschaft u. Gesellschaft (51972; Nachdr. 1990);
 C. J. Friedrich: Tradition u. A. (a. d. Amerikan., 1974);
 T. Eschenburg: Über A. (Neuausg. 1976);
 W. Schurian u. K. W. ter Horst: A. u. Jugend (1976);
 T. Ziehe: Pubertät u. Narzißmus (31984);
 F. Neumann: Demokrat. u. autoritärer Staat (Neuausg. 1986);
 T. W. Adorno: Erziehung zur Mündigkeit (141993);
 E. v. Braunmühl: Antipädagogik (81993);
 T. W. Adorno: Studien zum autoritären Charakter (a. d. Engl., Neuausg. 1995);
 R. Inglehart: Kultureller Umbruch. Wertewandel in der westl. Welt (Neuausg. 1995);
 Gerhard Schulze: Die Erlebnisgesellschaft (51995).
 
II
Autorität,
 
Autorität begründet ein Verhältnis der Über- und Unterordnung zwischen Menschen sowie zwischen Menschen und Institutionen. Kennzeichnend für Autorität als Befehls- oder Einflussverhältnis (im Gegensatz zur reinen Macht) ist ihre sinnvolle Bejahung durch alle Beteiligten. Man unterscheidet »persönliche«, das heißt in Kleingruppen erworbene Autorität, die auf die Vorbildhaftigkeit oder das besondere Leistungsvermögen einer Person (z. B. Intelligenz und Überzeugungskraft, Fachwissen, Bildung) zurückgeht, von »unpersönlicher« oder »formaler«, das heißt in größeren Sozialzusammenhängen beziehungsweise Organisationen auftretender Autorität, die sich auf Tradition, Recht, Eigentum oder bestimmte (z. B. religiöse oder magische) Vorstellungen gründet. Der Rang eines Autoritätsträgers kann sich aber auch aus einem Amt herleiten; in diesem Fall spricht man von »delegierter« Autorität. Aufgrund der unterschiedlichen Basis von Autorität kann v. a. in Organisationen, in denen der Arbeit von Experten entscheidende Bedeutung zukommt (z. B. in Krankenhäusern und Universitäten), eine doppelte Autoritätsstruktur entstehen, die sich aus administrativ bedingter (hierarchisch aufgebauter) »Amtsautorität« und durch die Berufsgruppen bedingter (kollegial bestimmter) »Fachautorität« zusammensetzt.
 
Grundsätzlich muss auch zwischen autoritärer Forderung nach Unterordnung (beziehungsweise Gehorsam) und einem pädagogischen Führungswillen, der Hilfestellung zur unumgänglichen Einordnung und Selbstentwicklung gibt, unterschieden werden. Die antiautoritäre Erziehung betont demgegenüber die grundsätzliche Möglichkeit, dass man alle Ordnungen, an die man sich anpassen soll, infrage stellen kann.
 

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Au|to|ri|tät, die; -, -en [lat. auctoritas]: 1. <o. Pl.> auf Leistung od. Tradition beruhender Einfluss einer Person od. Institution u. daraus erwachsendes Ansehen: kirchliche, elterliche A.; die A. des Staates; A. haben, besitzen; sich A. verschaffen. 2. Persönlichkeit mit maßgeblichem Einfluss u. hohem [fachlichem] Ansehen: eine medizinische A.; er ist eine A., gilt als A. auf seinem Gebiet; er ist für mich keine A.

Universal-Lexikon. 2012.