Do|mị|ni|on 〈[ -njən] n. 15; Pl. a.: -ni|en〉 überseeischer Teil des Brit. Reiches mit Selbstregierung [engl. „Herrschaft, Herrschaftsgebiet“ <lat. dominium „Herrschaft“]
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Dominion
[də'mɪnjən; englisch »Herrschaft«, »Gebiet«] das, -s/-s und ...nien, im britischen Staatsrecht ursprünglich jede überseeische Besitzung, seit 1907 auf die sich in inneren Angelegenheiten selbst regierenden Staaten des Britischen Reichs und Commonwealth (u. a. Kanada, Australischer Bund, Neuseeland) und die Reichsteile beschränkt, die eine diesen Staaten gleichberechtigte Stellung (Dominionstatus) gegenüber dem Mutterland erhalten hatten (Indien, Pakistan, 1947). Merkmale des Dominionstatus (näher definiert im Statute of Westminster, 1931) waren: volle innere Selbstregierung, Treueverhältnis zur britischen Krone und seit 1931 freiwillige Zugehörigkeit zum Commonwealth of Nations mit zunehmender Selbstregierung in äußeren Angelegenheiten. Nach 1945 wurde der Begriff Dominion allmählich als nicht mehr zeitgemäß empfunden, durch die Umschreibung »Member of the Commonwealth« ersetzt und 1952 aus den Titeln der Königin Elisabeth II. entfernt.
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
Dominion: Dominions und die Empirekonferenzen
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Universal-Lexikon. 2012.