Akademik

Konsultation
Beratung; Besprechung

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Kon|sul|ta|ti|on [kɔnzʊlta'ts̮i̯o:n], die; -, -en:
1. Untersuchung und Beratung durch einen Fachmann, eine Fachfrau, besonders durch einen Arzt, eine Ärztin:
einen Facharzt zur Konsultation hinzuziehen.
2. gemeinsame Beratung, Besprechung, besonders zwischen Regierungen, Vertragspartnern:
die Konsultationen der beiden Regierungen zogen sich in die Länge.

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Kon|sul|ta|ti|on 〈f. 20
1. Beratung (durch einen Fachmann, Wissenschaftler)
2. 〈bes. Pol.〉 gemeinsame Besprechung, Beratung (bes. von zwischenstaatlichen Streitigkeiten)
● ärztliche \Konsultation; zu \Konsultationen in die USA reisen [<lat. consultatio „Beratschlagung, Befragung“; zu consultare „beratschlagen, befragen“]

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Kon|sul|ta|ti|on, die; -, -en [lat. consultatio = Beratschlagung, zu: consultare, konsultieren]:
1. Beratung durch einen Fachmann, bes. Untersuchung u. Beratung durch einen Arzt:
für seine -en berechnete der Arzt 386 Euro;
jmdn. zur K. heranziehen.
2. (bes. Politik) gemeinsame Beratung, Besprechung, besonders zwischen Regierungen, Vertragspartnern:
eine K. zwischen den verbündeten Staaten;
in ständigen -en mit Frankreich stehen.
3. (regional) Beratung durch einen Fachmann, bes. einen [Hochschul]lehrer, der Fragen stellt u. auf Fragen antwortet.
4. Konsultierung.

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Konsultation
 
[lateinisch »Beratschlagung«] die, -/-en,  
 1) bildungssprachlich für: Beratung durch einen Fachmann, v. a. Untersuchung durch einen Arzt.
 
 2) Völkerrecht: die gemeinsame Beratung der Vertreter von Staaten oder internationalen Organisationen insbesondere zur Beilegung von Streitigkeiten oder zur Festlegung einer gemeinschaftlichen Politik. Sie kann nach Bedarf stattfinden oder sich als Verpflichtung aus einem Vertrag (Konsultativpakt) ergeben (z. B. die Verpflichtung zu regelmäßigen Konsultationen im Deutsch-Französischen Freundschaftsvertrag von 1963). Pflicht zur Konsultation ist wesentliches Merkmal eines Bündnisses.
 

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Kon|sul|ta|ti|on, die; -, -en [lat. consultatio = Beratschlagung, zu: consultare, ↑konsultieren]: 1. Beratung durch einen Fachmann, bes. Untersuchung u. Beratung durch einen Arzt: für seine -en berechnete der Arzt 386 Mark; jmdn. zur K. heranziehen. 2. (bes. Politik) gemeinsame Beratung, Besprechung, bes. zwischen Regierungen, Vertragspartnern: eine K. zwischen den verbündeten Staaten; Keine K. mit irgendeinem Verbündeten hatte vorher stattgefunden (Augstein, Spiegelungen 128); in ständigen -en mit Frankreich stehen; sich zu politischen -en treffen. 3. (regional) Beratung durch einen Fachmann, bes. einen [Hochschul]lehrer, der Fragen stellt u. auf Fragen antwortet. 4. Konsultierung.

Universal-Lexikon. 2012.