eingestehen; offenbaren; gestehen; zugeben; singen (umgangssprachlich); bekennen; beichten; erlauben; zugestehen; konzedieren; einsortieren
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ein|räu|men ['ai̮nrɔy̮mən], räumte ein, eingeräumt <tr.; hat:1.
a) [in einer bestimmten Anordnung] hineinstellen oder -legen /Ggs. ausräumen/: die Möbel [ins Zimmer] einräumen; das Geschirr [in den Schrank] einräumen.
b) mit Gegenständen, die (in einen Schrank, Raum usw.) hineingehören, versehen, ausstatten:
das Zimmer, den Schrank einräumen.
2. (jmdm.) zugestehen, gewähren:
jmdm. ein Recht, eine gewisse Freiheit einräumen.
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ein||räu|men 〈V. tr.; hat〉
2. mit Gegenständen füllen (Schubladen, Schrank)
3. in etwas hineinräumen, einordnen, hineinstellen, -legen (Gegenstände)
4. 〈fig.〉 zugeben, zugestehen
● ich muss (allerdings) \einräumen, dass ... ● Bücher, Spielsachen, Wäsche (in die Fächer, Schränke) \einräumen; den Bücherschrank \einräumen; jmdm. eine Frist, einen Kredit \einräumen 〈fig.〉; jmdm. einen Platz \einräumen 〈fig.〉 abtreten, freigeben; jmdm. das Recht \einräumen, etwas zu tun 〈fig.〉
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ein|räu|men <sw. V.; hat:
1.
a) in einer bestimmten Anordnung hineinstellen od. -legen:
die Möbel [wieder] ins Zimmer e.;
b) in einen Schrank, Raum etw., was dort hineingehört, stellen od. legen:
den Schrank e.
2. zugestehen, gewähren:
jmdm. Rechte e.;
dem Kunden Kredit e.;
er musste e. (zugeben), dass er viel zu spät gekommen war;
»obgleich« ist eine einräumende (Sprachwiss.; ein Zugeständnis ausdrückende, konzessive) Konjunktion.
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ein|räu|men <sw. V.; hat: 1. a) in einer bestimmten Anordnung hineinstellen od. -legen: Wäsche, Bücher [in den Schrank] e.; die Möbel [wieder] ins Zimmer e.; b) in einen Schrank, Raum etw., was dort hineingehört, stellen od. legen: das Zimmer, den Schrank e. 2. zugestehen, gewähren: Rogers räumte ein deutsches Vetorecht ... ein (NZZ 29. 8. 86, 2); Ulbricht müsse volle Kontrolle darüber eingeräumt werden, wer nach Berlin ein- und ausreise (Dönhoff, Ära 123); Der PLO ist ... offizieller Status eingeräumt worden (NZZ 26. 8. 86, 2); Nun, ich verstehe nichts von Zahlen. Aber es ist klar, dass man ihnen keine zu große Bedeutung e. (beimessen) darf (Rilke, Brigge 119); Chancen müssen auch dem RRC 02 München ... eingeräumt (zugebilligt) werden (Augsburger Allgemeine 3./4. 6. 78, 28); Auf Vorbehalt des Staatsanwaltes musste der Zeuge e. (zugeben), dass er nichts davon gemerkt habe (Saarbr. Zeitung 5. 12. 79, 14); Er räumte die Richtigkeit alles dessen ein, was ich ihm darlegte (Niekisch, Leben 74); Dennoch räumt auch Bürgermeister Ludwig Kattenbeck die Gefahren ein, die mit dem vergrabenen Gift verbunden waren (Saarbr. Zeitung 4. 12. 79, 11); „obgleich“ ist eine einräumende (Sprachw.; ein Zugeständnis ausdrückende, konzessive) Konjunktion.
Universal-Lexikon. 2012.