Er|kẹn|nungs|dienst 〈m. 1〉 Dienststelle der Kriminalpolizei, die mithilfe von Spurensuche, Fingerabdruckverfahren, Fahndung u. Ä. die Identität von Verbrechern, unbekannten Toten usw. ermittelt
* * *
Er|kẹn|nungs|dienst, der:
kriminalpolizeiliche Dienststelle zur Identifikation von Personen u. Sachen mit wissenschaftlichen Methoden (Abk.: ED).
* * *
Erkennungsdienst,
Fachbereich kriminalpolizeiliche Dienststellen, zu dessen Schwerpunktaufgaben u. a. die Identifizierung von Personen inklusive Personenfeststellungsverfahren (Anerkennung durch nahe Angehörige/Bekannte und die Beiziehung von Personenstandsurkunden) sowie Tatortuntersuchungen mit Spurensuche und -sicherung und deren Auswertung gehören. Der Erkennungsdienst bedient sich technisch und wissenschaftlich fundierter Methoden (z. B. im Bereich der Personenbeschreibung, Daktyloskopie, Fotografie, Gesichtsrekonstruktion). Zur Identifizierung werden durch andere Fachdienststellen (Gerichtsmedizin/Kriminaltechnik) z. B. auch Zahnschemata, Röntgenbilder und Stimmvergleichsverfahren herangezogen. Das Bundeskriminalamt (BKA) unterhält im Rahmen seiner Zentralstellenfunktion (§ 2 BKA-Gesetz) unter Beachtung der gesetzlichen datenschutzrechtlichen Bestimmungen in seinem Fachbereich »Personenerkennung« eine zentrale Lichtbildsammlung und daktyloskopische Sammlungen. Diese Sammlungen bestehen aus Unterlagen über erkennungsdienstliche Behandlungen von Personen, welche dem BKA zur Erfassung zugeleitet werden. Rechtsgrundlage für die wahrzunehmenden Tätigkeiten des Erkennungsdienstes im Rahmen der Verbrechensbekämpfung sind insbesondere die §§ 81 b, 163 b StPO.
* * *
Er|kẹn|nungs|dienst, der: kriminalpolizeiliche Dienststelle zur Identifikation von Personen u. Sachen mit wissenschaftlichen Methoden.
Universal-Lexikon. 2012.