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ent|klei|den [ɛnt'klai̮dn̩], entkleidete, entkleidet:1. <tr.; hat (geh.) die Kleider ausziehen:
einen Kranken, ein Kind, sich entkleiden.
jmdn. seiner Macht, seines Amtes entkleiden.
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ent|klei|den 〈V. tr.; hat〉
1. jmdn. od. sich \entkleiden ausziehen, auskleiden, von den Kleidern befreien
2. 〈fig.〉 jmdn. seiner Würde \entkleiden sie ihm wegnehmen, ihn seiner W. berauben
● ein Kind \entkleiden
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einen Kranken e.
2. einer Sache berauben; jmdm., einer Sache etw. nehmen:
er wurde seines Amtes entkleidet.
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ent|klei|den <sw. V.; hat [mhd. en(t)kleiden] (geh.): 1. (jmdm., sich) die Kleidung vom Körper ziehen; ↑ausziehen (2 b): einen Kranken e. 2. einer Sache berauben; jmdm., einer Sache etw. nehmen: er wurde seines Amtes, seiner Würden entkleidet; Wenn der Einzelne sich aller Würde entkleidete (Thieß, Reich 135).
Universal-Lexikon. 2012.