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Exogamie
Exo|ga|mie 〈f. 19Heirat außerhalb des Stammes [<grch. exo „außerhalb“ + gamein „heiraten“]

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Exo|ga|mie, die; -, -n [zu exo-, Exo- u. griech. gámos = Hochzeit, Ehe] (Soziol.):
Heiratsordnung, nach der nur außerhalb des eigenen sozialen Verbandes (z. B. Stamm, Sippe) geheiratet werden darf.

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Exogamie
 
[zu exo... und griechisch gameĩn »heiraten«] die, -, eine Heiratsordnung (Heirat), die im Gegensatz zur Endogamie Heiraten innerhalb derselben Gruppe verbietet und vorschreibt, dass die Ehepartner aus verschiedenen Gruppen kommen müssen. Die Gruppen werden dadurch dauerhaft aneinander gebunden (Konnubium). Exogamieregelungen sind in naturvolklichen Gesellschaften sehr häufig; sie gelten den Völkerkundlern seit langem als Schlüssel zum Verständnis von deren Strukturen.
 
Literatur:
 
C. A. Schmitz: Grundformen der Verwandtschaft (1964);
 R. Fox: Kinship and marriage (Harmondsworth 1967).
 

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Exo|ga|mie, die; -, -n [zu ↑exo-, Exo- u. griech. gámos = Hochzeit, Ehe] (Soziol.): Heiratsordnung, nach der nur außerhalb des eigenen sozialen Verbandes (z. B. Stamm, Sippe) geheiratet werden darf.

Universal-Lexikon. 2012.