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Fẹtwa
[arabisch] das, -s/-s, Fạtwa, Rechtsgutachten des Muftis, in Ägypten seit 1935 auch eines Fetwakollegiums, in dem festgestellt wird, ob eine Handlung mit dem islamischen Recht vereinbar ist; hat für die Rechtsprechung die Bedeutung eines Gesetzes.
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Fẹt|wa, Fatwa, das; -s, -s [arab. fatwā]: (in arabischen Ländern) Rechtsgutachten des Muftis, in dem festgestellt wird, ob eine Handlung mit den Grundsätzen des islamischen Rechts vereinbar ist.
Universal-Lexikon. 2012.