Frẹmd|fi|nan|zie|rung 〈f. 20〉 Finanzierung durch nicht betriebseigene Mittel (Darlehen, Kredite)
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Frẹmd|fi|nan|zie|rung, die (Wirtsch.):
Kapitalbeschaffung durch Beteiligung Dritter.
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Fremdfinanzierung,
Maßnahmen zur Beschaffung von Finanzmitteln, die dem Unternehmen im Gegensatz zur Eigenfinanzierung zeitlich nur begrenzt zur Verfügung stehen. Die Fremdfinanzierung kann im Rahmen der Innenfinanzierung (z. B. aus Pensionsrückstellungen) oder der Außenfinanzierung (Kapitalbeschaffung bei externen Gläubigern mit festgelegten Zins- und Tilgungszahlungen; Fremdfinanzierung i. e. S.) erfolgen. Vorteile der Fremdfinanzierung: Die Kapitalgeber üben keinen unmittelbaren Einfluss auf die Unternehmensleitung aus, sie sind normalerweise nicht am Gewinn beteiligt, die Fremdkapitalzinsen sind steuerlich abzugsfähig. Nachteile der Fremdfinanzierung: Das Fremdkapital steht nur beschränkt zur Verfügung; bei nachhaltiger Unfähigkeit, den Zins- und Tilgungszahlungen nachzukommen, besteht Konkursgefahr wegen Illiquidität oder Überschuldung. Zu unterscheiden sind langfristige Fremdfinanzierungen, z. B. durch Schuldscheindarlehen, Obligationen, Hypothekarkredite, und kurzfristige Fremdfinanzierungen, z. B. durch Kunden-, Lieferanten-, Wechsel- und Bankkredite. Seit Anfang der 1980er-Jahre hat die wertpapiermäßige Unterlegung von kurzfristigen Krediten durch handelbare, refinanzierbare Schuldtitel weite Verbreitung gefunden (Securitization). Finanzierung.
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Frẹmd|fi|nan|zie|rung, die (Wirtsch.): Kapitalbeschaffung durch Beteiligung Dritter.
Universal-Lexikon. 2012.