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Galeerenstrafe
Ga|lee|ren|stra|fe 〈f. 19; früherdas Rudern auf einer Galeere als Strafe für Verbrechen

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Ga|lee|ren|stra|fe, die (früher):
das Rudern auf einer Galeere als schwere Strafe für ein Verbrechen.

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Galeerenstrafe,
 
eine seit dem 15. Jahrhundert in den seefahrenden Staaten, ab Mitte des 16. Jahrhunderts auch in Deutschland bekannte Kriminalstrafe, die auf Zeit oder lebenslänglich verhängt wurde. Ihr Vollzug war mehrfach Gegenstand der Literatur (M. de Cervantes, V. Hugo). Die Sträflinge waren mit Ketten an die Ruderbank geschmiedet; die Todesrate lag bei 70 %. Die Galeerenstrafe wurde als Arbiträrstrafe anstelle der Todesstrafe bei Kapitalverbrechen oder als Strafe für Wiederholungstäter verhängt; sie traf deshalb auch Diebe und Wilderer. Die Zahl der zur Galeerenstrafe Verurteilten stand in engem Zusammenhang mit dem Bedarf der Seemächte (Venedig, Genua) an Ruderern. Die Seemächte kauften die Verurteilten den Landesfürsten ab.
 
Die Galeerenstrafe ist bis ins 18. Jahrhundert bekannt. Sie lebte in der Strafe des Schiffsziehens auf der Donau in Österreich noch bis ins 19. Jahrhundert hinein fort. In Frankreich wurde sie vom Bagno abgelöst.
 
Literatur:
 
H. Schlosser: Der Mensch als Ware: Die G., in: Aktuelle Probleme der Marktwirtschaft in gesamt- u. einzelwirtschaftl. Hinsicht, hg. v. R. Blum u. a. (1984).

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Ga|lee|ren|stra|fe, die (früher): das Rudern auf einer Galeere als schwere Strafe für ein Verbrechen.

Universal-Lexikon. 2012.