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abhängig
dependent; süchtig; angewiesen (auf); gepaart (mit); gekoppelt (mit); bedingt (durch); verbunden (mit); unselbstständig; unmündig; unselbständig; hörig; gebunden; sklavisch; leibeigen; untergeordnet; unfrei

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ab|hän|gig ['aphɛŋɪç] <Adj.>:
a) durch jmdn., etwas (als Möglichkeit erst) zustande gekommen, bedingt:
der Ausflug ist vom Wetter abhängig; das Urlaubsziel ist vom Geldbeutel abhängig.
Zus.: saisonabhängig, temperaturabhängig, wetterabhängig.
b) auf jmdn., etwas angewiesen:
er ist finanziell von den Eltern abhängig; sie ist seit Jahren [von Kokain] abhängig.
Zus.: alkoholabhängig, drogenabhängig, medikamentenabhängig, tablettenabhängig;
etwas von etwas abhängig machen: etwas zur Bedingung von etwas machen:
sie machte ihre Zustimmung von einer Entscheidung ihres Freundes abhängig.

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ạb|hän|gig 〈Adj.〉
1. unselbstständig
2. \abhängig von jmdm. od. etwas angewiesen auf jmdn. od. etwas
3. drogenabhängig, süchtig (alkohol\abhängig)
● \abhängiger Satz 〈Gramm.〉 Nebensatz

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ạb|hän|gig <Adj.>:
1.
a) durch etw. bedingt, bestimmt; von etw. entscheidend beeinflusst:
das ist von den Umständen a.;
der Ausflug ist vom Wetter a.;
etw. von einer Bedingung a. machen (für etw. eine bestimmte Bedingung stellen);
b) auf jmdn. od. etw. angewiesen, an jmdn. od. etw. gebunden:
von den Eltern [finanziell] a. sein;
von einem Land wirtschaftlich a. sein;
c) in krankhafter Weise körperlich stark an Genuss-, Rauschmittel o. Ä. gebunden, darauf angewiesen:
er ist vom Alkohol, von Drogen a.
2. unselbstständig:
in -er Stellung sein;
a. Beschäftigte, Erwerbstätige (Amtsspr.; Personen, die nicht selbstständig, sondern als Angestellte, Beamte, Arbeiter od. Auszubildende arbeiten);
(Sprachwiss.:) -er (untergeordneter) Satz (Neben-, Gliedsatz), -e (indirekte) Rede, -er (obliquer) Fall.
3. (veraltet) abfallend, geneigt:
ein -er Untergrund.

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ạb|hän|gig <Adj.>: 1. a) durch etw. bedingt, bestimmt; von etw. entscheidend beeinflusst: das ist von den Umständen a.; er ist vom Alkohol, von Drogen a.; weil sie davon überzeugt ist, dass Hasch a. macht (ran 3, 1980, 22); etw. von einer Bedingung a. machen (für etw. eine bestimmte Bedingung stellen); b) auf jmdn. od. etw. angewiesen, an jmdn. od. etw. gebunden: von den Eltern [finanziell] a. sein; Er ... geriet ... in die Gewalt seiner ... Frau und wurde ... in allem fast unbedingt von ihr a. (Hauptmann, Thiel 7); von einem Land wirtschaftlich a. sein; eine von den Launen ihres Herrn -e Masse von Sklaven (Thieß, Reich 511). 2. unselbstständig: in -er Stellung sein; a. Beschäftigte, Erwerbstätige (Amtsspr.; Personen, die nicht selbstständig, sondern als Angestellte, Beamte, Arbeiter od. Auszubildende arbeiten); Sprachw.: -er (untergeordneter) Satz (Neben-, Gliedsatz), -e (indirekte) Rede, -er (obliquer) Fall. 3. (veraltet) abfallend, geneigt: ließen die Tiere hinschreiten auf einem Grunde, der linkerseits a. war und moosig (Th. Mann, Joseph 588).

Universal-Lexikon. 2012.