Glịmm|ent|la|dung 〈f. 20〉 in Form einer glimmenden Lichthaut vor sich gehende elektrische Entladung mit kalten Elektroden
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Glịmm|ent|la|dung: eine selbstständige ↑ Gasentladung, die von Leuchterscheinungen (z. B. in Leuchtröhren) begleitet ist, deren Farbe u. Intensität von Gasart u. Gasdruck abhängen.
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Glịmm|ent|la|dung, die (Elektrot.):
Gasentladung, bei der gleichzeitig an den Elektroden eine schwach glühende Lichterscheinung u. zwischen ihnen eine leuchtende Säule entsteht.
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Glimm|entladung,
selbstständige Gasentladung mit kalten Elektroden, bei der die Raumladungen im Wesentlichen die Verteilung der elektrischen Feldstärke bestimmen. Die Glimmentladung entwickelt sich aus einer Dunkelentladung bei Erhöhung der Stromdichte. Die Ladungsträger werden durch Stoßionisation im Gas unter Lawinenbildung oder durch Ablösung von Elektronen aus der Kathode durch im Kathodenfall beschleunigte Ionen (Rückführungsprozess) erzeugt.
In den drei typischen Entladungsteilen einer Glimmentladung, dem Kathodengebiet, der positiven Säule und dem Anodengebiet, treten bei einer vollständig ausgebildeten Glimmentladung eine Anzahl charakteristischer Leuchtschichten und Dunkelräume auf. Alle Erscheinungen sind vom Gasdruck und von der Gasart abhängig und werden im Einzelnen durch den Verlauf des elektrischen Potenzials und durch die Raumladungen bestimmt. In der Praxis wird die Lichtemission der positiven Säule in Leuchtröhren, die des negativen Glimmlichts in Glimmlampen zu Beleuchtungs- beziehungsweise Anzeigezwecken verwendet. Im Glimmgleichrichter wird der Unterschied zwischen normalem und anomalem Kathodenfall durch verschiedene große Ausbildung der Elektrodenflächen zur Gleichrichtung von Wechselstrom ausgenutzt.
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Glịmm|ent|la|dung, die (Elektrot.): Gasentladung, bei der gleichzeitig an den Elektroden eine schwach glühende Lichterscheinung u. zwischen ihnen eine leuchtende Säule entsteht.
Universal-Lexikon. 2012.