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Ob|rig|keit ['o:brɪçkai̮t], die; -, -en:Träger weltlicher oder geistlicher Macht; Träger der Regierungsgewalt:
die weltliche, geistliche Obrigkeit; etwas geschieht auf Anordnung der Obrigkeit.
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Ob|rig|keit 〈f. 20〉 Träger der Regierungsgewalt, Regierung ● die kirchliche, weltliche \Obrigkeit [<spätmhd. oberecheit, für älteres oberkeit]
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Träger weltlicher od. geistlicher Macht; Träger der Regierungsgewalt:
die weltliche, geistliche O.
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Obrigkeit,
seit dem 15. Jahrhundert auftretender Begriff, der die Inanspruchnahme herrschaftlicher Gebotsgewalt (v. a. Gesetzgebungs- und Ordnungsbefugnisse) dokumentiert. Der Obrigkeitsgedanke kommt zunächst in den Stadtrechten des späten 15. Jahrhunderts zum Ausdruck, greift auf die ländliche Rechtsetzung durch den Grundherrn über (Weistum) und erscheint im 16. Jahrhundert auf territorialer Ebene als Landesobrigkeit. Aus ihr entwickelte sich im Zeitalter des Hochabsolutismus die Landeshoheit.
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Ob|rig|keit, die; -, -en [spätmhd. oberecheit, zu ober...]: Träger weltlicher od. geistlicher Macht; Träger der Regierungsgewalt: die weltliche, geistliche O.; Nachdem im zwölften Jahrhundert die ersten mechanischen Uhren gefertigt wurden, setzten die örtlichen -en die Zeit fest (natur 4, 1991, 101); Solidarität ..., das war die Waffe, mit der man eine willkürliche O. überwinden würde (Kühn, Zeit 134); sich bei seiner O. (scherzh.; seinen Vorgesetzten) beschweren.
Universal-Lexikon. 2012.