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Heimkehrer
Heim|keh|rer 〈m. 3zurückgekehrter Kriegsgefangener od. Zivilarbeiter

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Heim|keh|rer, der; -s, -:
jmd., der [aus dem Krieg] heimkehrt.

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Heimkehrer,
 
in das Bundesgebiet binnen zwei Monaten nach ihrer Entlassung aus fremdem Gewahrsam zurückgekehrte Deutsche, die wegen ihrer Zugehörigkeit zu militärischen oder ähnlichen Verbänden kriegsgefangen waren; ferner Internierte, Verschleppte, zum Teil auch Zivilarbeiter sowie Ausländer und Staatenlose, die auf deutscher Seite in militärischen oder ähnlichen Verbänden gekämpft haben. Hilfsmaßnahmen für Heimkehrer sah das Heimkehrergesetz vom 19. 6. 1950 vor, das mit Wirkung vom 1. 1. 1992 aufgehoben wurde.

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Heim|keh|rer, der; -s, -: jmd., der [aus dem Krieg] heimkehrt.

Universal-Lexikon. 2012.