uneingeschränktes Recht
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absolutes Recht,
ein gegenüber jedermann wirkendes und unabhängig von einseitiger Anerkennung bestehendes Recht (z. B. auf Leben, Freiheit, Eigentum), dessen Verletzung Abwehr- und Schadensersatzansprüche auslöst; Gegensatz: relatives Recht.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie v. a. auch in den folgenden Artikeln:
dingliches Recht · Persönlichkeitsrecht · subjektives Recht · unerlaubte Handlung
Universal-Lexikon. 2012.