Akademik

erübrigen
übrig haben; (sich) erledigen; entfallen; überflüssig werden; nicht mehr nötig sein; flachfallen (umgangssprachlich); wegfallen; (sich) ausfallen; hinfällig werden; überflüssig (sein)

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er|üb|ri|gen [ɛɐ̯'|y:brɪgn̩]:
1. <tr.; hat durch Sparsamkeit gewinnen, einsparen, übrig behalten:
ich habe diesmal einen größeren Betrag erübrigt; für etwas [keine] Zeit erübrigen können ([keine] Zeit haben).
Syn.: sich vom Munde absparen, überhaben (ugs.), übrig haben.
2. <+ sich> überflüssig sein:
weitere Nachforschungen erübrigen sich.

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er|üb|ri|gen 〈V.; hat
I 〈V. tr.〉 etwas \erübrigen
1. übrig lassen, ersparen
2. freihalten (Zeit)
● Ersparnisse, Geld, Vorräte \erübrigen; die Zeit \erübrigen, um etwas zu tun
II 〈V. refl.〉 sich \erübrigen unnötig, überflüssig sein ● es erübrigt sich, dass...; das erübrigt sich; jedes weitere Wort erübrigt sich; es erübrigt sich, näher darauf einzugehen

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er|üb|ri|gen <sw. V.; hat [zu übrig; im 16. Jh. in der Kanzleispr. für älter erübern]:
1. durch Sparsamkeit gewinnen, einsparen, übrig behalten:
einen größeren Betrag e.;
so viel kann ich nicht e.
2. <e. + sich> überflüssig sein:
weitere Nachforschungen erübrigen sich;
das hat sich jetzt alles erübrigt (das ist jetzt alles nicht mehr nötig).

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er|üb|ri|gen <sw. V.; hat [zu ↑übrig; im 16. Jh. in der Kanzleispr. für älter erübern]: 1. durch Sparsamkeit gewinnen, einsparen, übrig behalten: Geld, Lebensmittel, einen größeren Betrag e.; so viel kann ich nicht e.; können Sie etwas Zeit für mich e.? (haben Sie etwas Zeit für mich?). 2. <e. + sich> überflüssig sein: weitere Nachforschungen erübrigen sich; es erübrigt sich, näher darauf einzugehen; das hat sich jetzt alles erübrigt (das ist jetzt alles nicht mehr nötig). 3. *es erübrigt [noch] ... (Papierdt. veraltend; es ist noch erforderlich ...): Es erübrigt, uns noch die ... Aufklärung zu geben, warum das schlafende Ich überhaupt die Aufgabe der Traumarbeit auf sich nimmt (Freud, Abriß 37).

Universal-Lexikon. 2012.