Ho|he|pries|ter auch: Ho|he Pries|ter 〈m.; Gen.: Ho|he|pries|ters od. Ho|hen Pries|ters; unz.; ein Ho|he|pries|ter od. Ho|her Pries|ter; Beugung des adj. Bestandteils nur bei Getrenntschreibung; Rel.〉 altjüd. Oberpriester
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Ho|he|pries|ter, der:
1. oberster Priester [bes. im Judentum].
2. (geh.) jmd., der etw. nachdrücklich vertritt u. sich mit Vehemenz dafür einsetzt:
die H. des Staatskapitalismus.
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Hohepriester,
Hoherpriester, Oberhaupt der Priesterschaft des Jerusalemer Tempels. Zunächst als religiöses Amt auf den Tempel beschränkt, gewann das Amt des Hohepriesters nach dem Untergang des Königtums in Juda und dem Babylonischen Exil eine große politische Bedeutung. Zu seinem Aufgabenbereich gehörten die Regelung des kultisch-religiösen Lebens und die innenpolitische Administration mit Aufsicht über gesetzliche und richterliche Körperschaften. Zur Zeit Jesu war er Vorsitzender des Hohen Rates (Synedrion). Mit der Zerstörung des Tempels (70 n. Chr.) erlosch auch das Amt des Hohepriesters. Als erster Hohepriester gilt in der jüdischen Tradition Aaron.
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Ho|he|pries|ter, der: 1. frühere Schreibung für Hohe Priester (↑Priester 1). 2. (geh.) jmd., der etw. nachdrücklich vertritt u. sich mit Vehemenz dafür einsetzt: die H. des Staatskapitalismus; Der Amerikaner ist so etwas wie der H. der Shareholder-Value-Sekte (Spiegel 12, 1997, 100); die utopischen Verheißungen und Beschwörungen des -s der Plutonium- und Brütertechnologie in Westdeutschland (J. Fischer, Linke 201).
Universal-Lexikon. 2012.