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Lehre
Ausbildung; Lehrmeinung; Glaubenssatz; Dogma; Lektion; Denkzettel (umgangssprachlich); Tadel; Standpauke; Schelte; Zurechtweisung; Abkanzelung; Belehrung; Maßregelung; Strafpredigt

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Leh|re ['le:rə], die; -, -n:
1. [Zeit der] Ausbildung für einen bestimmten Beruf, besonders in Handel und Gewerbe:
eine dreijährige Lehre machen; eine Lehre abschließen; bei jmdm. in die Lehre gehen.
Zus.: Banklehre.
2. System der Anschauung und der belehrenden Darstellung auf einem bestimmten Gebiet:
die Lehre Hegels; die Lehre vom Schall.
Syn.: Philosophie, Theorie, These (bildungsspr.).
Zus.: Abstammungslehre, Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre, Wärmelehre.
3. Erfahrung, die man aufgrund bestimmter Vorfälle macht:
eine bittere Lehre; das soll dir eine Lehre sein; aus etwas seine Lehren ziehen.
Syn.: Erkenntnis.

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Leh|re 〈f. 19
1. Regel, Richtschnur, Ratschlag
2. Lehrsatz
3. wissenschaftl. System, Anschauung einer bedeutenden Persönlichkeit od. eines Kreises von Menschen über ein Problem der Wissenschaft, Philosophie od. Kunst
4. Schlussfolgerung, Erfahrung, aus der man lernt
5. Lehrzeit, Unterricht, Unterweisung in einem Lehrberuf
6. Messwerkzeug (Schieb\Lehre)
7. = Lehrbrett
● die \Lehre Fichtes, Kants, Newtons ● dieser Vorfall soll mir eine \Lehre sein ● eine bittere, heilsame \Lehre; jmdm. gute, weise \Lehren geben (wollen) ● die \Lehre aus einem Ereignis, Unglück, Misserfolg ziehen; einen Jungen (einem Meister) in die \Lehre geben; in der \Lehre sein, in die \Lehre gehen; lass es dir zur \Lehre dienen lerne daraus! [<ahd. lera, engl. lore „Kenntnis“; Grundbedeutung „rechter Weg“; → lehren, lernen, leisten]

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1Leh|re , die; -, -n [mhd. lēre, ahd. lēra, zu lehren]:
1. (nur noch in Österr., sonst veraltet) Ausbildung für einen [handwerklichen] Beruf:
eine dreijährige L. machen;
die L. abbrechen;
die L. bei einem Friseur, in einem Büro, in einem Geschäft machen;
bei, zu jmdm. in die L. gehen;
er hat seine Tochter zu einem Goldschmied in die L. gegeben, geschickt;
Ü sein Vater hat ihn hart in die L. genommen (hat ihn streng erzogen).
2.
a) gesamter Inhalt einer Weltanschauung, eines Gedanken- od. Glaubenssystems:
die christliche, marxistische, anthroposophische L.;
eine neue, falsche, irrige L.;
die L. der Kirche, Buddhas, Kants, Hegels;
eine L. ablehnen, angreifen, verteidigen;
einer L. anhängen;
für eine L. eintreten;
wir wenden uns gegen die herrschende L.;
b) in einem System von wissenschaftlichen Lehrsätzen zusammenhängend Gelehrtes:
die L. vom Schall;
eine L. aufstellen, beweisen.
3.
a) Erfahrung, aus der jmd. lernt, lernen kann:
eine harte, bittere, notwendige L.;
das sollte [dir] eine L. sein;
jmdm. eine heilsame L. erteilen, geben;
aus etw. eine L. ziehen;
b) auf Lebensweisheit basierende Verhaltensregel:
eine L. annehmen, befolgen.
4. <o. Pl.> das Lehren (bes. an Hochschulen):
Forschung und L.
2Leh|re , die; -, -n [mhd. lēre, zu 1Lehre, eigtl. = Anleitung zum Messen] (Technik):
Gerät, Werkzeug, mit dem die Formen u. Maße eines Werkstücks überprüft werden.

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Lehre,
 
Messtechnik: feste oder auf bestimmte Werte einstellbare Form- und Maßverkörperung, mit der untersucht werden kann, ob die Abmessungen und/oder Formen eines zu prüfenden Werkstücks innerhalb vorgegebener Grenzen liegen.
 
Maßlehren verkörpern eine bestimmte Länge; sie sind Draht- und Blechlehren, die zum Messen von Dicken und Durchmessern dienen; hierzu gehört z. B. die Fühllehre. Zum Ausmessen von Bolzen dient die Lochlehre, eine mit verschiedenen Bohrungen versehene Stahlplatte. Maßlehren sind ferner die Längennormale, die zum Einstellen und Prüfen von Messgeräten verwendet werden (Endmaße).
 
Formlehren dienen der Überprüfung der Konturen des Prüfstücks, z. B. Winkel und Rundungen; sie stellen die möglichst ideale Gegenform zum Prüfling dar. Dabei soll zwischen Werkstück und Formlehre kein Lichtspalt sichtbar sein. Hierzu gehören z. B. die Radiusschablonen (Radiuslehre) zur Kontrolle von Außen- oder Innenradien und die Gewindeschablonen (Gewindelehre) zur Überprüfung von Gewindeprofilen.
 
Paarungslehren stellen eine Kombination von Maß- und Formlehre dar; mit ihnen wird kontrolliert, ob die Paarung zweier zusammengehöriger Teile gewährleistet ist. Die Paarungslehre zeigt die Gutseite des für das Werkstück zugelassenen Toleranzfeldes (Gutlehre), während die Ausschussseite des Toleranzfeldes durch eine entsprechende Maßlehre angezeigt wird (Ausschusslehre). Meist werden die zusammengehörigen Gut- und Ausschusslehre zu einem Messwerkzeug, der Grenzlehre, zusammengebaut. So dient der Lehrdorn (Bohrungslehre, früher auch als Kaliberlehre oder Kaliber bezeichnet) zur Kontrolle der Toleranzgrenzen einer Bohrung. Bei der Grenzbohrungslehre (Grenzlehrdorn) besitzt die Gutseite einen längeren Messzylinder mit dem zulässigen Kleinstmaß, damit auch die geometrische Form der Bohrung geprüft werden kann. Die Ausschussseite stellt das zulässige Größtmaß dar; sie darf an der Bohrung nur »anschnäbeln«. Die Rachenlehre (Wellenlehre) dient zum Überprüfen der Toleranzgrenzen, z. B. von Wellen (Grenzrachenlehre, Grenzwellenlehre); hierbei verkörpert die Gutseite das zulässige Größtmaß, die Ausschussseite das Kleinstmaß.
 

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1Leh|re, die; -, -n [mhd. lēre, ahd. lēra, zu ↑lehren]: 1. Ausbildung für einen [handwerklichen] Beruf: eine dreijährige L. machen; die L. abbrechen; die L. bei einem Friseur, in einem Büro, in einem Geschäft machen; er ist im letzten Jahr aus der L. gekommen; bei, zu einem Handwerker, Künstler in die L. gehen; er hat seine Tochter zu einem Goldschmied in die L. gegeben, geschickt; nach der L. die Firma wechseln; Ü Einheimische Künstler sind bei den Griechen in die L. gegangen (haben von ihnen gelernt; Bild. Kunst I, 48); sein Vater hat ihn hart in die L. genommen (hat ihn streng erzogen). 2. a) gesamter Inhalt einer Weltanschauung, eines Gedanken- od. Glaubenssystems: die christliche, marxistische, anthroposophische L.; eine neue, falsche, irrige L.; die L. der Kirche, Buddhas, Kants, Hegels; eine L. ablehnen, angreifen, verteidigen; einer L. anhängen; für eine L. eintreten; wir wenden uns gegen die herrschende L.; b) in einem System von wissenschaftlichen Lehrsätzen zusammenhängend Gelehrtes: die newtonsche L. von der Brechung der Lichtstrahlen; die L. vom Schall; eine L. aufstellen, beweisen. 3. a) Erfahrung, aus der jmd. lernt, lernen kann: eine harte, bittere, notwendige L.; das sollte [dir] eine L. sein; jmdm. eine heilsame L. erteilen, geben; aus etw. eine L. ziehen; *L. annehmen (landsch.; dazulernen, eine bestimmte Einsicht gewinnen): Mit Geld und Sachwerten kann Edith ... nicht richtig umgehen, wenngleich sie im Laufe ihrer Ehe L. annimmt (Chotjewitz, Friede 9); b) auf Lebensweisheit basierende Verhaltensregel: eine L. annehmen, befolgen; die Eltern haben ihrem Kind eine gute L., gute -n mit auf den Weg gegeben. 4. <o. Pl.> das Lehren (bes. an Hochschulen): Forschung und L.
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2Leh|re, die; -, -n [mhd. lēre, zu 1Lehre, eigtl. = Anleitung zum Messen] (Technik): Gerät, Werkzeug, mit dem die Formen u. Maße eines Werkstücks überprüft werden.

Universal-Lexikon. 2012.