Akademik

Instrumentarium
In|stru|men|ta|ri|um 〈n.; -s, -ri|en〉 Sy Instrumentar
1. alle zu einem bestimmten Zweck od. einer bestimmten (wissenschaftlichen) Tätigkeit benötigten Instrumente
2. 〈Mus.〉 Gesamtbestand der verwendeten Musikinstrumente, z. B. einer Epoche
[→ Instrument]
Die Buchstabenfolge in|stru... kann in Fremdwörtern auch ins|tru..., inst|ru... getrennt werden.

* * *

In|s|t|ru|men|ta|ri|um, das; -s, …ien [mlat. instrumentarium = Gesamtheit benutzter Werkzeuge]:
1. (Fachspr.) Gesamtheit der als Ausrüstung für etw., bes. für eine wissenschaftliche Tätigkeit, vorgesehenen, zur Verfügung stehenden ↑ Instrumente (1):
das I. einer Ärztin, eines Observatoriums.
2. (Musik) Gesamtheit der in den Kompositionen einer Epoche, eines Komponisten verwendeten od. der für eine musikalische Aufführung vorgesehenen Musikinstrumente:
die romantische Oper verlangt ein umfangreiches I.
3. (bildungsspr.) Gesamtheit der für eine bestimmte Aufgabe, Tätigkeit, für die Erreichung eines bestimmten Ziels zur Verfügung stehenden Mittel, Möglichkeiten, Einrichtungen:
ein wirtschaftspolitisches I.;
das I. des Gesetzgebers.

* * *

Instrumentarium
 
[mittellateinisch] das, -s/...ri |en, die Gesamtheit der für eine bestimmte, z. B. wissenschaftliche Aufgabe oder Tätigkeit oder für die Erreichung eines bestimmten Ziels zur Verfügung stehenden Mittel.

* * *

In|stru|men|ta|ri|um, das; -s, ...ien [mlat. instrumentarium = Gesamtheit benutzter Werkzeuge]: 1. (Fachspr.) Gesamtheit der als Ausrüstung für etw., bes. für eine wissenschaftliche Tätigkeit, vorgesehenen, zur Verfügung stehenden Instrumente (1): das I. einer Ärztin, eines Observatoriums; Jedes dieser Einzelzimmer ist mit einem kompletten I. für alle geburtshilflichen Eingriffe ausgestattet (Welt 1. 12. 62, 7). 2. (Musik) Gesamtheit der in den Kompositionen einer Epoche, eines Komponisten verwendeten od. der für eine musikalische Aufführung vorgesehenen Musikinstrumente: die romantische Oper verlangt ein aufwendiges I.; Mit orffschem I. zeigten die Kinder, was sie an Liedern und Rhythmen ... gelernt hatten (Saarbr. Zeitung 10. 10. 79, 19); Zum I. zählen Akkordeon, Hackbrett, Bandoneon, Posaune, Banjo, Schalmei, Flöten, Whistles, Gitarre und Mandoline (NNN 9. 11. 85, 3). 3. (bildungsspr.) Gesamtheit der für eine bestimmte Aufgabe, Tätigkeit, für die Erreichung eines bestimmten Ziels zur Verfügung stehenden Mittel, Möglichkeiten, Einrichtungen: ein wirtschaftspolitisches I.; das I. des Gesetzgebers; den Regierungen steht heute ein umfangreiches I. zur Steuerung des wirtschaftlichen Ablaufs zur Verfügung (Stamokap 19); Die großen Instrumentarien der internationalen Entwicklungshilfe sind praktisch unwirksam (NZZ 12. 10. 85, 15).

Universal-Lexikon. 2012.