Akademik

lossprechen
für unschuldig befinden; freisprechen

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los||spre|chen 〈V. tr. 246; hat
1. jmdn. \lossprechen jmdn. freisprechen, jmdm. seine Sünden vergeben
2. jmdn. von einer Verpflichtung \lossprechen jmdn. von einer V. befreien

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los|spre|chen <st. V.; hat:
1.
a) (von einer Schuld, Verpflichtung o. Ä.) freisprechen:
ich kann mich nicht von der Verantwortung l.;
b) (Rel.) erklären, dass jmdm. seine Sünden vergeben sind.
2. (Handwerk) freisprechen (2).

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los|spre|chen <st. V.; hat: 1. a) (von einer Schuld, Verpflichtung o. Ä.) freisprechen: dass Julika dich von diesem Leben l. kann oder umgekehrt (Frisch, Stiller 508); In seinem Innern sprach er sich ... von jeder Verantwortung los (Chr. Wolf, Himmel 174); ich habe dennoch mitgetan; ich will mich nicht l. (Kant, Impressum 314); b) (Rel.) erklären, dass jmdm. seine Sünden vergeben sind: „Ich werde Sie jetzt nicht l.“, sagte er (= der Beichtiger) (Fussenegger, Zeit 214). 2. (Handw.) freisprechen (2).

Universal-Lexikon. 2012.