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Kaufkraft
Kauf|kraft 〈f. 7u; unz.〉 von den Lebenshaltungskosten abhängige Fähigkeit des Geldes, Waren u. Dienstleistungen zu bezahlen

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Kauf|kraft, die (Wirtsch.):
1. Wert des Geldes, einer Währung in Bezug auf die Menge der Waren, die dafür gekauft werden können:
die K. des Euros ist gestiegen.
2. jmds. Vermögen, Waren, Dienstleistungen o. Ä. zu bezahlen; Zahlungsfähigkeit:
eine Steigerung der Löhne erhöht die K. der Arbeitnehmer.

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Kaufkraft,
 
die Gütermenge, die man im Durchschnitt für eine Geldeinheit eintauschen kann. Die Kaufkraft des Geldes (Geldwert, Tauschwert des Geldes) entspricht dem Kehrwert des Preisniveaus, das sich als gewogener Durchschnitt aller Einzelpreise auffassen lässt. In der Praxis wird das Preisniveau durch umfassende Preisindizes (Preisindex) gemessen. In Deutschland sind dies der Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte und der implizite Preisindex des Bruttoinlandsprodukts (BIP), der sich als Quotient aus nominalem und realem BIP ergibt. Bezieht man sich auf den Letzteren, so entspricht die Kaufkraft dem Verhältnis von realem zu nominalem BIP. Steigt (fällt) das Preisniveau, dann erhält man je Geldeinheit weniger (mehr) Güter, die Kaufkraft sinkt (steigt). Wird die Kaufkraft am inländischen Preisniveau gemessen, so erhält man die Binnenkaufkraft; wird die Kaufkraft am Preisniveau des Auslandes gemessen, spricht man von der internationalen Kaufkraft.
 
Im allgemeinen Sprachgebrauch bezeichnet man auch das verfügbare Einkommen einer Person oder Personengruppe als Kaufkraft. Nach der v. a. von den Gewerkschaften vertretenen Kaufkrafttheorie des Lohnes, die u. a. darauf basiert, dass die marginale Konsumquote der Bezieher von Lohneinkommen höher ist als die der Bezieher von Gewinneinkommen, lässt sich in einer Unterbeschäftigungssituation die gesamtwirtschaftliche Nachfrage durch Lohnsteigerungen ausdehnen und auf diese Weise Vollbeschäftigung erreichen. Gegen diesen theoretischen Ansatz wird eingewendet, dass einseitig der Einkommenscharakter der Arbeitsentgelte betont und ihr Kostencharakter vernachlässigt werde. Nichthaltbar ist diese Kaufkrafttheorie insbesondere dann, wenn die Unterbeschäftigung nicht auf eine zu geringe Nachfrage, sondern auf Angebotsstörungen zurückzuführen ist.

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Kauf|kraft, die (Wirtsch.): 1. Wert des Geldes, einer Währung in Bezug auf die Menge der Waren, die dafür gekauft werden können: die K. der D-Mark ist gestiegen. 2. jmds. Vermögen, Waren, Dienstleistungen o. Ä. zu bezahlen; Zahlungsfähigkeit: eine Steigerung der Löhne erhöht die K. der Arbeitnehmer.

Universal-Lexikon. 2012.