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Fre|vel ['fre:fl̩], der; -s, - (geh.):Verstoß gegen die göttliche oder menschliche Ordnung aus bewusster Missachtung, Auflehnung oder aus Übermut:
einen Frevel an der Natur begehen; die Verspottung der Heiligen empfand er als Frevel.
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fre|vel 〈Adj.; poet.〉
1. verbrecherisch, böse
2. 〈veraltet〉 tollkühn, keck
● frevler Mut; frevles Tun
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Fre|vel , der; -s, - [mhd. vrevel, ahd. fravali] (geh.):
Verstoß gegen die göttliche od. menschliche Ordnung aus bewusster Missachtung, Auflehnung od. Übermut:
ein gotteslästerlicher F.;
einen F. an der Natur begehen;
Ü (scherzh.:) es wäre ein F., den schönen Tag zu verschlafen.
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Frevel
[althochdeutsch fravali »Übeltat«, »Vermessenheit«], ursprünglich das schwere Vergehen, seit dem 14./15. Jahrhundert vorwiegend Bezeichnung für minderschwere Delikte, die regelmäßig mit Geldstrafe (Brüche), daneben mit Strafen an »Haut und Haar« (Züchtigung, Haarscheren) geahndet wurden. Seit dem 18. Jahrhundert wurden nur noch leichtere Gesetzesübertretungen als Frevel verstanden, die keine Kriminalstrafe auslösten und die bürgerliche Ehre des Täters unberührt ließen (Forst-, Jagdfrevel).
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Fre|vel, der; -s, - [mhd. vrevel, ahd. fravali] (geh.): Verstoß gegen die göttliche od. menschliche Ordnung aus bewusster Missachtung, Auflehnung od. Übermut: ein gotteslästerlicher F.; einen F. begehen; wir hätten uns nicht um den F. an der Natur gekümmert (Zivildienst 5, 1986, 3); Ü (scherzh.:) es wäre ein F., den schönen Tag zu verschlafen.
Universal-Lexikon. 2012.