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◆ Sa|kri|leg 〈n. 11〉 Frevel, bes. Religionsfrevel, Vergehen gegen Heiliges, z. B. Kirchenraub, Gotteslästerung; oV Sakrilegium ● ein \Sakrileg begehen [<lat. sacrilegium „Entweihung, Verletzung des Heiligen“]
◆ Die Buchstabenfolge sa|kr... kann in Fremdwörtern auch sak|r... getrennt werden.
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Sa|k|ri|leg, das; -s, -e [lat. sacrilegium = Tempelraub, zu: sacrilegus = gottlos, verrucht, zu: sacra = Heiliges u. legere = auflesen, -sammeln; stehlen]:
Vergehen, Frevel gegen Personen, Gegenstände, Stätten usw., denen religiöse Verehrung entgegengebracht wird:
ein S. begehen;
Ü die Beschlüsse der Parteiführung zu kritisieren gilt als S.
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Sakrileg
[lateinisch sacrilegium »Tempelraub«] das, -s/-e, früher übliche Bezeichnung für die Entweihung heiliger Orte oder Sachen durch Schändung oder Raub oder tätliche Angriffe gegen geweihte Personen. Nach katholischem Kirchenrecht ist besonders Letzteres mit kirchlicher Strafe bedroht (c. 1 370 CIC). Nach staatlichem Recht werden Diebstahl und Zerstörung oder Beschädigung von dem Gottesdienst gewidmeten Gegenständen sowie die Störung der Religionsausübung mit besonderen Strafen bedroht (§§ 167, 243, 304 StGB). - Im weiteren Sinn die ungebührliche Behandlung von Personen oder Gegenständen, die einen hohen Wert besitzen oder große Verehrung genießen.
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Sa|kri|leg, das; -s, -e [lat. sacrilegium = Tempelraub, zu: sacrilegus = gottlos, verrucht, zu: sacra = Heiliges u. legere = auflesen, -sammeln; stehlen]: Vergehen, Frevel gegen Personen, Gegenstände, Stätten usw., denen religiöse Verehrung entgegengebracht wird: ein S. begehen; Ü Die Handwerkskammer verkauft Kuchen auf Papptellern, ein S. auf einer Ökomesse (Zeit 8. 10. 98, 89); die Beschlüsse der Parteiführung zu kritisieren gilt als S.; Ich wischte meinen Hintern mit dem amtlichen Schreiben ab, was ich nicht als S. empfand (Roehler, Würde 176).
Universal-Lexikon. 2012.