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Deutschland: Bundespräsident und Bundesversammlung
Deutschland: Bundespräsident und Bundesversammlung
 
Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland. Er wird von der Bundesversammlung gewählt, die ausschließlich für die Wahl des Bundespräsidenten geschaffen wurde. Sie wird vom Präsidenten des Deutschen Bundestages einberufen und besteht aus den Abgeordneten des Bundestages und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Landtagen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl delegiert werden. Die Amtszeit des Bundespräsidenten dauert fünf Jahre, seine einmalige Wiederwahl ist möglich. Der Parlamentarische Rat hatte sich bemüht, die Fehler der Weimarer Verfassung von vornherein auszuschalten, und deshalb nicht nur auf die direkte Wahl durch das Volk verzichtet, sondern auch dem Bundespräsidenten im wesentlichen rein repräsentative Aufgaben zugewiesen. Der Bundespräsident schlägt dem Deutschen Bundestag einen Kandidaten für das Amt des Bundeskanzlers vor, ernennt und entlässt auf Ersuchen des Deutschen Bundestages den Bundeskanzler und auf dessen Vorschlag hin die Bundesminister. Der Bundespräsident vertritt die Bundesrepublik Deutschland völkerrechtlich und schließt im Namen des Bundes Verträge mit auswärtigen Staaten. Er beglaubigt und empfängt die Botschafter und Gesandten der ausländischen Staaten, mit denen diplomatische Beziehungen unterhalten werden. Außerdem werden von ihm die Bundesrichter, Bundesbeamten, Offiziere und Unteroffiziere der deutschen Bundeswehr ernannt und entlassen. Im Einzelfall übt der Bundespräsident das Begnadigungsrecht aus. Die Befugnisse des Bundespräsidenten werden im Falle seiner Verhinderung oder bei vorzeitiger Erledigung des Amtes durch den Präsidenten des Bundesrates wahrgenommen. Zum ersten Bundespräsidenten wählte die Bundesversammlung am 12. September 1949 den Vorsitzenden der FDP, Professor Theodor Heuss.

Universal-Lexikon. 2012.