Akademik

Vorschlag
Hinweis; Ratschlag; Rat; Verweis; Empfehlung; Tipp; Antrag; Gesuch; Muster; Eingabe; Vorlage; Angebot; Gebot; Anbot (österr.); Bieten; Präsentation (fachsprachlich); Offerte

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Vor|schlag ['fo:ɐ̯ʃla:k], der; -[e]s, Vorschläge ['fo:ɐ̯ʃlɛ:gə]:
etwas, was jmd. vorschlägt, Empfehlung eines Plans:
er lehnte den Vorschlag des Architekten ab; sie machte ihr den Vorschlag (schlug ihr vor), gemeinsam eine Reise um die Welt zu unternehmen.
Syn.: Angebot, Ansinnen (geh.), Antrag, Rat, Ratschlag, Tipp.
Zus.: Alternativvorschlag, Änderungsvorschlag, Ergänzungsvorschlag, Gegenvorschlag, Kompromissvorschlag, Lösungsvorschlag, Reformvorschlag, Verbesserungsvorschlag.

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Vor|schlag 〈m. 1u
1. Rat
2. Anerbieten, Angebot
3. erster Schlag (beim Hämmern, Schmieden usw.)
4. 〈Buchw.〉 leerer Raum oben auf der ersten Seite eines Buches od. eines Kapitels
5. 〈Mus.〉 einem Melodieton zur Verzierung vorausgeschickter kurzer Nebenton
6. 〈schweiz.〉 (rechner.) Gewinn
● einen \Vorschlag annehmen, ablehnen, zurückweisen; jmdm. einen \Vorschlag machen; sein: ist das ein \Vorschlag? 〈umg.〉 bist du damit einverstanden? ● hast du einen besseren \Vorschlag?; kannst du einen besseren \Vorschlag machen?; guter, praktischer, vernünftiger \Vorschlag ● auf \Vorschlag von Herrn X; die Staatsrechnung schließt mit einem \Vorschlag von 100.000 Franken ab 〈schweiz.〉; ein \Vorschlag zur Güte 〈umg.〉 mit dem Ziel einer friedlichen Einigung

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Vor|schlag , der; -[e]s, Vorschläge [zu vorschlagen]:
1. etw., was jmd. jmdm. vorschlägt; Empfehlung eines Plans:
ein guter, brauchbarer, vernünftiger, unsinniger V.;
der V. ist indiskutabel, nicht praktikabel;
ein V. zur Güte (scherzh.; vorgeschlagene Empfehlung, wie man sich gütlich einigen könnte);
jmdm. einen V. unterbreiten;
praktische Vorschläge machen;
einen V. annehmen, akzeptieren, aufgreifen, billigen, erwägen, prüfen, ablehnen, befolgen;
ich mache dir einen V. (ich schlage dir Folgendes vor);
sie ging auf seinen V. nicht ein;
über einen V. abstimmen.
2. [ von ital. appoggiatura; mhd. vürslac = Sperrbefestigung; Voranschlag] (Musik) Verzierung, bei der zwei od. mehrere Töne zwischen zwei Töne der Melodie eingeschoben werden.
3. (schweiz.) (in einer Bilanz ausgewiesener) Gewinn, Überschuss.

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Vorschlag,
 
1) Jägersprache: beim Rothirsch Schulterblatt mit den ersten drei Rippen, stark entwickelt beim alten Hirsch.
 
 2) Musik: italienisch Appoggiatura [apɔddʒa'tuːra], Verzierung, die aus dem Einschub von einem oder mehreren Tönen zwischen zwei Melodietönen besteht und meist von der Unter- oder Obersekunde zur Hauptnote geführt wird. Der lange Vorschlag verkürzt die Hauptnote um die Hälfte ihres Werts, bei punktierten Noten um zwei Drittel (oder ersetzt sie ganz). Der lange Vorschlag wird gewöhnlich »auf den Schlag« und meist von der Obersekunde ausgeführt. Der kurze Vorschlag kann »auf den Schlag« (Verkürzung der Hauptnote) oder (seit etwa 1850) meist »vor dem Schlag« (Verkürzung der vorangehenden Note) ausgeführt werden. Besondere Formen des Vorschlags sind Doppelvorschlag (Anschlag) und Schleifer (Nachschlag).
 

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Vor|schlag, der; -[e]s, Vorschläge [zu ↑vorschlagen; 2: LÜ von ital. appoggiatura; mhd. vürslac = Sperrbefestigung; Voranschlag]: 1. etw., was jmd. jmdm. vorschlägt; Empfehlung eines Plans: ein guter, brauchbarer, vernünftiger, unsinniger V.; der V. ist indiskutabel, nicht praktikabel; ein V. zur Güte (scherzh.; vorgeschlagene Empfehlung, wie man sich gütlich einigen könnte); jmdm. einen V. unterbreiten; praktische Vorschläge machen; einen V. annehmen, akzeptieren, aufgreifen, billigen, erwägen, prüfen, ablehnen; Deshalb erlaube sie sich ..., folgenden ... V. zu erstatten (Musil, Mann 179); er ... bereute tief, Giovannis wahnwitzigen V. befolgt zu haben (Thieß, Legende 27); ich mache dir einen V. (ich schlage dir Folgendes vor); sie ging auf seinen V. nicht ein; er (= der Gouverneur) ernennt auf V. des Parlaments die Richter (Dönhoff, Ära 81); jmdn., etw. in V. bringen (Papierdt.; jmdn., etw. vorschlagen); über einen V. abstimmen; Er hielt nichts von dem V., den Kaffee im Garten zu nehmen (Kuby, Sieg 340). 2. (Musik) Verzierung, bei der zwei od. mehrere Töne zwischen zwei Töne der Melodie eingeschoben werden. 3. (schweiz.) (in einer Bilanz ausgewiesener) Gewinn, Überschuss: Gleichwohl resultierte aus der Konzertsaison 1981/82 ein V. von 225 382 Franken und 41 Rappen (NNZ 1. 2. 83, 19).

Universal-Lexikon. 2012.