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Landfolge
Landfolge,
 
im alten deutschen Reich die auf das allgemeine Aufgebot des Frühmittelalters zurückgehende Dienstpflicht, die die Landesbewohner - regional unterschiedlich - im Kriegsfall zu leisten hatten, zumeist im Fußvolk und im Tross der ritterlichen Lehnsheere, bei Befestigungsarbeiten und bei der Sicherung der Grenzen. Die Aufgebote der Landfolge waren schlecht bewaffnet und ausgebildet und besaßen dementsprechend einen nur begrenzten Kampfwert. Um die Wende vom 16. zum 17. Jahrhundert entstanden in einigen Territorialstaaten als neue Militärorganisationsform »Landesdefensionswerke«, die aus den Ausschüssen der Städte und Dörfer sowie den Lehnspferden des Landadels (Rossdienst) bestanden. Mit dem Aufkommen der stehenden Heere verloren die Formen der Landfolge und der Landesdefensionswerke weitgehend an Bedeutung (Ausnahme war die nach dem Vorbild der Ausschüsse gebildete preußische Landmiliz unter Friedrich I.). Ihre Traditionen wirkten jedoch zu Beginn des 19. Jahrhunderts bei der Schaffung von Landwehr und Landsturm sowie der Begründung der allgemeinen Wehrpflicht mit.

Universal-Lexikon. 2012.