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Vorfahrt
Vorrang (österr.); Vortritt (schweiz.)

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Vor|fahrt ['fo:ɐ̯fa:ɐ̯t], die; -:
Recht, an einer Kreuzung o. Ä. zuerst zu fahren:
welcher Wagen hat hier [die] Vorfahrt?; er hat die Vorfahrt nicht beachtet; sie hat mir die Vorfahrt genommen.
Syn.: Vorrang, Vortritt (schweiz.).

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Vor|fahrt 〈f. 20; unz.〉
1. 〈bei Straßenkreuzungen〉 Vorrang einer Fahrtrichtung
2. = Vorfahrtsrecht
● die \Vorfahrt beachten, verletzen; ich habe \Vorfahrt; wer hat hier \Vorfahrt?

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Vor|fahrt , die; -, -en:
1.
a) <o. Pl.> (selten) das Vorfahren (1 a);
b) (schweiz.) für das Vorfahren (1 a) bestimmter Teil einer Zufahrt.
2. <Pl. selten> (Verkehrsw.) (durch genaue Bestimmungen geregeltes) Recht, an einer Kreuzung od. Einmündung vor einem anderen herankommenden Fahrzeug durchzufahren:
[die] V. haben, beachten, missachten, verletzen;
jmdm. die V. lassen, nehmen.

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Vor|fahrt, die; -: 1. (selten) das Vorfahren (1 a). 2. (Verkehrsw.) (durch genaue Bestimmungen geregeltes) Recht, an einer Kreuzung od. Einmündung vor einem anderen herankommenden Fahrzeug durchzufahren: [die] V. haben, beachten, missachten, verletzen; jmdm. die V. lassen, nehmen.

Universal-Lexikon. 2012.