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Vor|fahrt ['fo:ɐ̯fa:ɐ̯t], die; -:Recht, an einer Kreuzung o. Ä. zuerst zu fahren:
welcher Wagen hat hier [die] Vorfahrt?; er hat die Vorfahrt nicht beachtet; sie hat mir die Vorfahrt genommen.
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Vor|fahrt 〈f. 20; unz.〉
1. 〈bei Straßenkreuzungen〉 Vorrang einer Fahrtrichtung
2. = Vorfahrtsrecht
● die \Vorfahrt beachten, verletzen; ich habe \Vorfahrt; wer hat hier \Vorfahrt?
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Vor|fahrt , die; -, -en:
1.
2. <Pl. selten> (Verkehrsw.) (durch genaue Bestimmungen geregeltes) Recht, an einer Kreuzung od. Einmündung vor einem anderen herankommenden Fahrzeug durchzufahren:
[die] V. haben, beachten, missachten, verletzen;
jmdm. die V. lassen, nehmen.
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Universal-Lexikon. 2012.