Akademik

unberechtigt
kriminell; unrechtmäßig; widerrechtlich; ungenehmigt; verboten; gesetzwidrig; unzulässig; nicht erlaubt; gesetzeswidrig; illegal; unautorisiert; ungesetzlich; schwarz (umgangssprachlich); rechtswidrig; unerlaubt; untersagt; ordnungswidrig

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un|be|rech|tigt ['ʊnbərɛçtɪçt] <Adj.>:
nicht berechtigt; der Berechtigung entbehrend:
unberechtigte Ansprüche; die Forderungen waren völlig unberechtigt.
Syn.: unrechtmäßig, widerrechtlich.

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ụn|be|rech|tigt 〈Adj.〉 nicht berechtigt, ohne Berechtigung, unbefugt ● \unberechtigte Forderungen stellen; er hat sich ganz \unberechtigt eingemischt

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ụn|be|rech|tigt <Adj.>:
a) nicht berechtigt:
eine völlig, nicht ganz -e Kritik;
b) ohne Berechtigung (a) erfolgend, unbefugt:
-es Parken.

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ụn|be|rech|tigt <Adj.>: a) nicht berechtigt: eine völlig, nicht ganz -e Kritik; Solche Zweifel aber wären ... wirklich u. (Dönhoff, Ära 183); b) ohne ↑Berechtigung (a), unbefugt: -es Parken.

Universal-Lexikon. 2012.