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Massenkundgebung
Mạs|sen|kund|ge|bung 〈f. 20Kundgebung, an der sehr viele Menschen teilnehmen

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Mạs|sen|kund|ge|bung, die:
Kundgebung, an der eine große Zahl von Menschen teilnimmt.

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Massenkundgebung
 
von einer großen Anzahl von Menschen besuchte Veranstaltung politischen Charakters, auch als Äußerung von Protest möglich (dann Protestkundgebung genannt), z. B. in Revolutionen; besonders in totalitären Diktaturen zu propagandistischer Inszenierungen, öffentlicher Feiern mit politisch-ritueller Symbolik, politischen Manifestationen und/oder zur Manipulierung einer Großzahl vom »Massenrausch« emotional überwältigter Menschen benutzt (»Großdemonstration«). - In besonderer Weise verstand es das nationalsozialistische Deutschland (1933-45), Massenkundgebungen und Massenveranstaltungen zur kultischen Selbstdarstellung des Regimes (z. B. Nürnberger Parteitage; »Führerkundgebungen«) oder zur massiven Beeinflussung der Bevölkerung einzusetzen. Im Kommunismus dienten Massenkundgebungen, den eigenen Traditionen und Ritualen verpflichtet, ebenfalls kultischen und legitimatorischen Absichten, insbesondere der öffentlichen Zurschaustellung der errungenen politischen Macht sowie der Dokumentation angeblich enger Verbundenheit von Partei und Volk (z. B. Erster Mai, Massenkundgebungen mit Militärparaden an Gedenk- oder Nationalfeiertagen; in der DDR auch Massenkundgebungen im Rahmen der »Pfingsttreffen« der FDJ).

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Mạs|sen|kund|ge|bung, die: vgl. ↑Massenveranstaltung.

Universal-Lexikon. 2012.