Akademik

Dokumentation
Doku; Dokumentarfilm; Aufnahme; Aufzeichnung; Beobachtung; Erkenntnis

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Do|ku|men|ta|ti|on [dokumɛnta'ts̮i̯o:n], die; -, -en:
1. Zusammenstellung von Urkunden und Dokumenten:
eine Dokumentation über die Entstehung der liberalen Bewegung vorlegen.
2. <mit Attribut> anschauliches, deutliches, beweiskräftiges Zeugnis, Ausdruck für etwas Bestimmtes:
die Verhandlungen sind eine Dokumentation der Bereitschaft beider Völker, sich zu verständigen.

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Do|ku|men|ta|ti|on 〈f. 20
1. Beweisführung durch Dokumente, Beurkundung
2. das Zusammentragen u. Aufbereiten von Dokumenten u. Medien aller Art
3. das Ergebnis einer Zusammenstellung von Dokumenten u. Medien aller Art
4. 〈kurz für〉 Dokumentationsstelle
5. 〈allg.〉 das Aufzeigen, das Dokumentieren (2)
● die \Dokumentation gesellschaftlicher Missstände; die aktuelle Ausgabe der Zeitung enthält eine \Dokumentation zum Thema „Armut in Deutschland“

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Do|ku|men|ta|ti|on , die; -, -en:
1.
a) das Dokumentieren (2); Zusammenstellung u. Nutzbarmachung von Dokumenten, Belegen u. Materialien jeder Art:
eine D. vornehmen;
b) etw. Zusammengestelltes (in Bezug auf Dokumente o. Ä.):
eine umfassende D. des letzten Jahrhunderts/über das letzte Jahrhundert spanischer Geschichte liegt vor;
eine D. zum Thema Kinderprostitution in der Dritten Welt.
2. Ausdruck von etw., beweiskräftiges Zeugnis, anschaulicher Beweis:
eine D. internationaler Zusammenarbeit.
3. Kurzf. von Dokumentationsstelle.

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I
Dokumentation
 
[engl. manual] (Handbuch), die systematisch geordnete Beschreibung von Sachverhalten. Wichtig für Benutzer von PCs sind die Benutzerdokumentation, für Entwickler auch die Programmdokumentation.
 
Die Benutzerdokumentation besteht aus einer Betriebs- und Wartungsanleitung für die Hardware und einem oder mehreren Benutzerhandbüchern (engl. user manual), kurz auch Handbuch genannt, für die Software. Sie soll die Hard- und die Software möglichst vollständig, genau und richtig beschreiben. Eine auch für Laien verständliche Sprache ist dabei wünschenswert, aber nicht immer verwirklicht. Ziel ist es, den Benutzer in die Lage zu versetzen, zu jeder Zeit und in jeder Situation die angemessenen Eingriffe zu tätigen, um seine Ziele zu erreichen. Sowohl die Betriebsanleitung als auch das Benutzerhandbuch gehören nach EU-Recht zum Lieferumfang von Computersystemen bzw. Programmen; ein schlechtes (d. h. ungenaues, unvollständiges oder unrichtiges) Handbuch ist ein Mangel des gekauften Gegenstands und gibt dem Benutzer das Recht, Ansprüche gegen Hersteller bzw. Verkäufer geltend zu machen (z. B. Umtausch, Minderung o. Ä.).
 
Neben gedruckten Handbüchern bieten viele Anwendungsprogramme Handbücher auf CD oder Hilfefunktionen an, mit denen umfangreiche gedruckte Bücher (teilweise) ersetzt werden sollen, sowie Lernprogramme (engl. tutorials), die eine strukturierte Einführung in Bedienung und Funktionsweise von Hard- und Software geben.
 
Demgegenüber richtet sich die Programmdokumentation an Fachleute (z. B. Software-Entwickler, Programmierer, Administratoren usw.), die ein Programm nicht nur anwenden, sondern es z. B. weiterentwickeln, in eigene Produkte einbinden oder installieren wollen. Sie umfasst eine vollständige und systematische Sammlung aller Unterlagen, die bei der Systementwicklung eine Rolle spielten, z. B. die Programmvorgabe, den Programmablaufplan, Testprotokolle und schriftliche Erläuterungen zum Programmcode.
 
 
TIPP:
 
Da die meisten Benutzerdokumentationen den Kriterien der Vollständigkeit, Richtigkeit und Genauigkeit nur teilweise genügen, lassen sich viele Probleme nur durch einen (meist kostenpflichtigen) Anruf bei der Service-Hotline des Herstellers lösen. Die sog. undokumentierten Tipps machen auch einen deutlichen Anteil des Inhalts der gängigen Computerzeitschriften aus.
II
Dokumentation
 
die, -/-en,
 
 1) für die Fachinformation wesentliche Tätigkeit, die das systematische Sammeln und Auswählen, das formale Erfassen, inhaltliches Auswerten und Speichern von Dokumenten umfasst, um sie zum Zweck der gezielten Information rasch und treffsicher auffinden zu können.
 
 2) Presse-, Film-, Hörfunk- oder Fernsehbericht, der mit Quellen und Zeugnissen wie Texten, Bildern, Film-, Ton- oder Videoaufzeichnungen bestimmte Ausschnitte der geschichtlichen oder gegenwärtigen Wirklichkeit nachgestaltet. Beim Dokumentarspiel (Semidokumentation) treten die faktischen Elemente hinter einer fiktiven Handlung zurück.

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Do|ku|men|ta|ti|on, die; -, -en: 1. a) Zusammenstellung, Ordnung u. Nutzbarmachung von Dokumenten u. [Sprach]materialien jeder Art (z. B. Urkunden, Akten, Zeitschriftenaufsätze zur Information über den neuesten Erfahrungsstand): eine D. vornehmen; b) etw. Zusammengestelltes (in Bezug auf Dokumente o. Ä.): eine umfassende D. des letzten Jahrhunderts/über das letzte Jahrhundert spanischer Geschichte liegt vor; eine D. zum Thema Kinderprostitution in der Dritten Welt. 2. Ausdruck von etw., beweiskräftiges Zeugnis, anschaulicher Beweis: eine D. internationaler Zusammenarbeit; Nach fotografischer D. von Frankfurter Naturfreunden wurde die Sumpfschildkröte in einem nahe liegenden Teichgebiet ausgesetzt (NNN 31. 7. 86, 3); Zu Beginn der dreißiger Jahre stießen Wägitaler Jäger in das bisher unbekannte Höhlensystem ... vor und ritzten zur D. ihre Initialen in das Gestein (NZZ 11. 4. 85, 39). 3. kurz für ↑Dokumentationsstelle.

Universal-Lexikon. 2012.